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Scheidungen

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Mit einer Trennung sind nicht nur viele Emotionen, sondern oftmals komplizierte Rechtsfragen verbunden. Viele Eheleute sehen sich in der emotional angespannten Konfliktsituation nicht eigenständig in der Lage, eine konstruktive Gesprächsebene zu finden. Nicht jeder hat im Trennungsfall sofort einen Plan für das weitere Vorgehen.

Die Fachanwältin für Familienrecht Simone Huckert rät im Trennungsfall dazu, weder dem Ehepartner oder der Ehepartnerin noch gegenüber dritten Personen unbedachte Zusagen abzugeben. Bevor Sie eine Trennungsvereinbarung unterschreiben, ist es sinnvoll, sich anwaltlich beraten zu lassen. Wichtige private und geschäftliche Unterlagen sollten Sie sichern. Dokumente in Papierform, wie Versicherungsscheine, Rentenunterlagen, Kaufverträge, ect. werden bei der Scheidung, einem Zugewinnausgleich oder einer Vermögensauseinandersetzung möglicherweise noch benötigt.

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Insbesondere am Anfang der Trennungszeit ist eine zeitnah stattfindende Rechtsberatung dazu da, die Folgen der Trennung und Scheidung zu überdenken. Fehlerquellen können im Gespräch aufgezeigt und der persönliche und finanzielle Umgang mit der Ehefrau oder dem Ehemann besprochen werden. Rechtsanwältin Huckert bietet speziell rechtliche Erstberatungen in Krisensituationen an.

Die Fachanwältin kümmert sich um Ihre Angelegenheiten während der Trennungszeit und vertritt Sie im anschließenden Scheidungsverfahren vor Gericht. Dabei soll eine für Sie eine optimale und faire Lösung in der Scheidung und bei den Scheidungsfolgen gefunden werden.

lebenspartnerschaft aufhebung

Den zeitlichen und kostenmäßigen Umfang der Beratung und Vertretung bestimmen Sie als Mandantin oder Mandant. Sind die Eheleute wirtschaftlich in größerem Umfang miteinander verflochten oder ist das Streitpotential sehr hoch, können umfangreicher Schriftverkehr mit dem gegnerischen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren notwendig sein.

Trennen sich die Ehegatten hingegen streitarm und einvernehmlich und sind die Scheidungsfolgesachen, wie Vermögenauseinandersetzung und der Verbleib der Immobilie, geklärt, reicht es aus, wenn der Scheidungsantrag nur von einem Ehepartner bzw. einer Ehepartnerin eingereicht wird. Die Ehegatten können dann z.B. vereinbaren, dass sie sich die Anwaltskosten und Gerichtsgebühren teilen.

Im gerichtlichen Scheidungsverfahren führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch. Beide Ehegatten müssen Ihre in der Ehezeit angesparten gesetzlichen, privaten und betrieblichen Renten oder ihre Beamtenversorgung mit dem anderen Ehegatten hälftig teilen. Jeder Ehepartner und jede Ehepartnerin soll mit der gleichen Altersabsicherung im Hinblick auf die Ehezeit (von der Heirat bis zur Scheidung) aus der Ehe herausgehen. 

Lediglich bei kurzen Ehezeiten von weniger als 3 Jahren wird der Versorgungsausgleich in der Regel nicht durchgeführt. Waren die Ehegatten lange verheiratet oder haben sehr unterschiedlich in die Altersvorsorge eingezahlt, kann das Ergebnis des Versorgungsausgleichs die eigene Altersvorsorge erheblich beeinflussen. Die Fachkanzlei Huckert berät bei der Verteilung der Rentenanwartschaften und informiert über Gestaltungspielräume für ehevertragliche Vereinbarungen oder gerichtliche Vergleiche mit dem dann künftigen Ex-Ehegatten oder der künftigen Ex-Ehegattin.

Haben Sie weitere Fragen zur Scheidung und Trennung einer Ehe?

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