Eine Trennung, eine Scheidung oder ein Erbstreit gehören zu den belastendsten Erfahrungen im Leben. Der Alltag steht Kopf. Emotionen kochen hoch.

Und gleichzeitig müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden, oft unter erheblichem Druck und in kurzer Zeit.
Viele Menschen denken in diesem Moment sofort ans Gericht. Dabei gibt es einen anderen Weg: einen Weg, der schneller ist, diskreter und in der Regel günstiger.
Einen Weg, bei dem Sie selbst das Ergebnis mitgestalten, anstatt auf ein Urteil einer fremden Richterin oder eines fremden Richters zu warten, das möglicherweise erst nach Jahren vorliegt.
Dieser Weg heißt Collaborative Law and Practice, kurz CLP-Verfahren. Es folgt alles Wichtige in Kürze!
Das CLP-Verfahren im Familienrecht und Erbrecht ist lohnenswert. Auch für Ihren individuellen Fall!
Collaborative Law and Practice (CLP) ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung. Dafür stehe ich an Ihrer Seite.
Collaborative Law -häufig auch Collaborative Practice (CLP) genannt- ist ein in Deutschland noch vergleichsweise neues, außergerichtliches Verfahren zur Beendigung von Konflikten im Rahmen von Scheidungen, Trennungen oder erbrechtlichen Auseinandersetzungen. In der Schweiz wird das Verfahren bereits seit Jahren erfolgreich angewandt.
Man kann das Verfahren nach Collaborative Law zusammengefasst auch als „außergerichtliche Verhandlung mit anwaltlicher Begleitung ohne Gericht mit vorgeschriebenen Regeln“ umschreiben.
Die Parteien haben in dem Verfahren keine Berührung mit einem Gericht; es wird keine Klage eingereicht und es entstehen keine Gerichtskosten. Die Beteiligten verhandeln vielmehr mithilfe von speziell ausgebildeten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen miteinander und suchen eine Lösung in Form eines Vertrages, z.B. einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder eines Erbauseinandersetzungsvertrages. Jeder Verfahrensbeteiligte hat dabei einen eigenen Rechtsanwalt oder eine eigene Rechtsanwältin. Die Anwälte sind speziell in dem Verfahren des Collaborative Law and Practice geschult. Sie kombinieren die klassische anwaltliche Vertretung und Beratung mit der kooperativen Verhandlungstechnik des „CLP“. Ziel eines Verfahrens nach Collaborative Law ist eine win-win-Situation: eine individuelle, schnelle Einigung auf Augenhöhe und kein Damoklesschwert eines Gerichtsurteils in vielen Monaten oder Jahren.
Das CLP-Verfahren nimmt aktuell aufgrund der Überlastung der Gerichte und gerade im Rahmen von Trennungen und Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen in der anwaltlichen Praxis einen immer größeren Raum ein. Die beiden entscheidenden Vorteile des CLP-Verfahrens im Gegensatz zur Klage vor einem Gericht sind der Zeit- und der Kostenfaktor.
Das Verfahren nach Collaborative Law kann in einem Bruchteil der Zeit eines gerichtlichen Klageverfahrens abgewickelt werden; wenn beide Parteien sich die Zeit nehmen, sogar innerhalb von Wochen. Ein Klageverfahren kann Jahre in Anspruch nehmen. Das CLP-Verfahren verursacht lediglich Kosten im außergerichtlichen Bereich und keine Gerichtsgebühren, die erst am Ende des Gerichtsverfahrens von einem Richter oder einer Richterin festgelegt werden. Es besteht von Anfang an volle Kostenkontrolle und die Kosten können verbindlich mit der CLP-Anwältin oder dem CLP-Anwalt besprochen werden.
Gerade im familienrechtlichen Bereich sind der Schutz der Kinder und das Aufrechterhalten des „Familienfriedens“ Aspekte, die für das CLP-Verfahren sprechen. Minderjährige Kinder erscheinen im Rahmen des Verfahrens nach Collaborative Law nicht vor Gericht und werden auch nicht zwangsweise vom Jugendamt befragt. Die Eltern entscheiden im Rahmen des CLP-Verfahrens, ob die Kinder überhaupt aktiver Teil dieses Verfahrens sein sollen. Nach Abschluss des Verfahrens nach Collaborative Law sind die Beteiligten in der Regel noch imstande, einander in die Augen zu sehen, zum Wohlergehen der Kinder zusammenzuwirken oder sich auf der Hochzeit der Kinder noch die Hand zu geben.
Sie werden nicht, wie bei einer Klage, als streitige Parteien und als Gegner gegenübergestellt und „aufgehetzt“.
Das Verfahren eignet sich insbesondere für folgende Streitigkeiten:
Das Verfahren ist:
Das Verfahren ist nicht:
Innerfamiliäre Konflikte bei einer Trennung und nach einem Todesfall sind wirtschaftlich und emotional belastende Situationen. Der Streit findet nicht nur auf rechtlicher Ebene statt, sondern auch auf Gefühlsebene. Zudem sind die Werte, um die gestritten wird, häufig hoch.
Viele Konflikte sind zeitkritisch. Das erhöht den Druck zusätzlich. Jeder Beteiligte kann zur Lösung des Konflikts ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. Auch das erhöht den Druck zusätzlich.
Eine Klage vor Gericht hat jedoch Nachteile:
Das Verfahren nach Collaborative Law hat im Gegensatz zur Klage folgende Vorteile:

Collaborative Law eignet sich im Prinzip für alle Streitigkeiten und Differenzen, bei denen die Beteiligten bereit sind, gemeinsam, außergerichtlich und jeweils anwaltlich vertreten, an einer Lösung zu arbeiten. Es kann sich hierbei um Unstimmigkeiten in einem Kinderbetreuungsmodell wie z.B. einem Wechselmodell handeln oder auch um eine Vermögensauseinandersetzung einer Unternehmerehe. Auch komplizierte Trennungen und Scheidungen mit gemeinsamen Kindern, Firmen, Immobilien und weiterem Vermögen oder komplizierte Erbengemeinschaften mit mehreren Beteiligten können im Rahmen des Collaborative Law and Practice zu einer abschließenden Einigung finden.
Die Parteien müssen gewillt sein, im Beisein ihres jeweiligen Anwalts oder ihrer jeweiligen Anwältin zu festgelegten Terminen und unter Gesprächsführung der Rechtsbeistände miteinander zu kommunizieren. Das Verfahren ist nicht möglich, wenn eine Partei nicht freiwillig mitwirkt. Das Verfahren ist auch nicht angeraten, wenn eine Partei ihre Aggressionen nicht unter Kontrolle hat und zu befürchten steht, dass es bei den Treffen zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt. Die Sitzungen können per Videoschalte durchgeführt werden; Live-Sitzungen sind jedoch gerade zu Beginn der CLP-Verhandlungen sinnvoll.
Jeder Beteiligte und jede Beteiligte eines „CLP-Verfahrens“ hat von Beginn an einen eigenen CLP-Rechtsanwalt oder eine eigene CLP-Rechtsanwältin. Dieser Rechtsbeistand ist ausschließlich für seine Partei zuständig und parteilich. Er wahrt ausschließlich die Interessen seines Mandanten oder seiner Mandantin. Zu Beginn des Verfahrens finden zunächst getrennte Einzelgespräche eines jeden Beteiligten mit seinem Anwalt oder seiner Anwältin statt. In diesen Gesprächen wird jede Partei im Hinblick auf ihre eigenen (!) Interessen, rechtlichen Möglichkeiten und rechtlichen Grenzen beraten. Mit dem eigenen Anwalt oder der eigenen Anwältin bespricht man auch seine Ziele und Erwartungen an das Verfahren; der Rechtsbeistand wird „gebrieft“ im Hinblick auf die künftigen Verhandlungen.
Haben alle Beteiligten ihren CLP-Anwalt oder ihre CLP-Anwältin gewählt und mandatiert und entscheiden sich alle Seiten für das Verfahren nach Collaborative Law, wird eine Teilnahmevereinbarung (im englischen Participation-Agreement) geschlossen. Die Teilnahmevereinbarung ist natürlich wie das ganze Verfahren in deutscher Sprache. In diesen Teilnahmevereinbarungen werden die Regeln des Verfahrens erläutert und noch einmal festgehalten. Die Parteien verpflichten sich zu den Grundprinzipien des Collaborative Law: Transparenz, Fairness, Kooperationsbereitschaft und Außergerichtlichkeit.
Haben alle Beteiligten die Vereinbarung unterschrieben, beginnt der praktische Teil des CLP-Verfahrens. Es finden gemeinsame Sitzungen statt, in denen die rechtlichen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten bzw. die beiderseitigen Interessen oder die Kindesinteressen verhandelt und besprochen werden. Findet das Verfahren nach Collaborative Law beispielsweise zwischen zwei getrennt lebenden Eheleuten und den jeweiligen Anwälten statt, so treffen sich vier Personen in der Regel in der Kanzlei eines Anwalts. Meist finden die Besprechungen im Wechsel in den jeweiligen Anwaltskanzleien statt. Wird das Verfahren streng eingehalten, gibt es sogar eine vorgeschriebene Sitzordnung am Tisch. Der jeweilige Mandant sitzt neben seinem Anwalt. Auf der gegenüberliegenden Seite des Tisches sitzt die andere Partei mit ihrer Anwältin spiegelverkehrt. Diese Sitzordnung bedingt, dass man jederzeit auf seinen eigenen Rechtsanwalt neben sich zugreifen kann (man kann ihn oder sie sogar anfassen). Wenn man geradeaus guckt, blickt man dem Rechtsanwalt der anderen Partei in die Augen. Den Gegner oder die Gegnerin kann man ansehen, wenn man quer über den Tisch schaut. Diese Sitzordnung hat sich in vielen Fällen zumindest am Anfang des Verfahrens bewährt, wenn die beiden Streitparteien noch nicht so recht wissen, wie die ersten Sitzungen ablaufen werden und entsprechend unsicher sind.
Die Sitzungen arbeiten das Streitkonvolut Schritt für Schritt ab. Bei Bedarf können externe Experten, wie z.B. Steuerberater, Finanzexperten, Unternehmensberater oder Rentenberater hinzugezogen werden. Wenn Immobilien bewertet werden müssen, wird in der Regel auch ein Immobiliensachverständiger beauftragt. Es sei denn, die Parteien einigen sich auf einen Wert. Wenn im Rahmen des Verfahrens ein Kind eine Stimme bekommen soll, kann auch ein Experte oder eine Expertin (der CLP-Wortlaut nennt das eine „Fachkraft für das Kind“) beigezogen werden. Hierbei handelt es sich nicht um Mitarbeiter des Jugendamtes und auch nicht um gerichtliche Verfahrensbeistände. Vielmehr werden in der Regel Menschen ausgesucht, die beruflich mit Kindern zu tun haben wie z.B. Kinderpsychologen, Kinderpfleger*innen, Sozialarbeiter*innen, etc. Diese Experten werden von den Parteien beauftragt und sprechen alleine mit dem Kind und notieren, was das Kind den Eltern sagen möchte. Dieses Protokoll wird den Eltern in der Sitzung vorgetragen. Sollten die Kinder älter sein, besteht die Möglichkeit, diese auch selbst in den Sitzungen sprechen zu lassen.
Am Ende der Sitzungen steht idealerweise eine vertragliche Lösung, die anschließend notariell beurkundet und damit rechtlich verbindlich und vollstreckbar gemacht werden kann. Bei Trennungen und Scheidungen nennt man das eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese kann auch später im Rahmen des gerichtlichen Scheidungsverfahrens dem Richter oder der Richterin präsentiert werden, um zu verdeutlichen, dass man alle Streitpunkte geklärt hat und einvernehmlich geschieden werden will.
Die Dauer des Verfahrens hängt von der Anzahl der Beteiligten und der Anzahl der Streitpunkte ab. Eine Scheidung mit zwei Eheleuten ist in der Regel schneller abgearbeitet als die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mit sechs oder mehr Beteiligten.
Die Dauer des Verfahrens hängt auch davon ab, wie schnell die Beteiligten die Sitzungen nacheinander wahrnehmen können und wollen. Manche Parteien sehen sich imstande, innerhalb von wenigen Wochen sehr intensiv zu arbeiten und hierdurch große Konfliktmengen zu beseitigen. Andere Parteien wiederum benötigen zwischen den Sitzungen mehr Zeit zum Nachdenken bzw. für die Rücksprache zu den rechtlichen Gegebenheiten.
Das Hinzuziehen von externen Experten, gerade bei der Bewertung von Immobilien, kann das Verfahren verzögern. Bis der Immobiliensachverständige die Immobilie begangen und bewertet hat, können einige Wochen vergehen.
Das Collaborative Law Verfahren ist jedoch in nahezu allen Fällen deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren mit möglicherweise mehreren Instanzen. Zudem können die Parteien durch die Taktung von neuen Sitzungen sofort Einfluss auf die Schnelligkeit oder Langsamkeit des Verfahrens nehmen. Bei Gericht können die Parteien in der Regel keine Termine verlangen, sondern sind darauf angewiesen, dass das Gericht ihnen irgendwann einen Termin zu teilt.
Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns an unter 0221 27 78 27 53 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@kanzlei-huckert.de.
Ja! Jeder CLP-Mandant und jede CLP-Mandantin vereinbart mit jeweils eigenem Rechtsbeistand die Gebühren. Häufig wird eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis geschlossen. Möglich ist auch, einen Verfahrenswert festzuhalten und die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Eine Honorarvereinbarung berechnet exakt den Arbeitsaufwand des Rechtsbeistandes ab. Ist das Verfahren beendet, endet auch die Abrechnung. Eine Abrechnung nach dem Verfahrenswert und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist mehr das Modell „Flatrate“ und umfasst alle nötigen Sitzungen bis zum Ende. Näheres muss mit dem jeweiligen Rechtsanwalt oder der jeweiligen Rechtsanwältin besprochen werden.
Das Verfahren nach Collaborative Law ist in der Regel deutlich wirtschaftlicher und kostenmäßig überschaubarer als ein gerichtliches Verfahren. Da jede Partei jedoch einen eigenen Rechtsanwalt oder eine eigene Rechtsanwältin beauftragen muss, und jeder Rechtsbeistand die eigene Partei umfassend berät und vertritt, ist das CLP-Verfahren nicht so kostenminimiert wie ein Mediationsverfahren. Bei der anwaltlichen Mediation gibt es lediglich eine externe Person, die Mediatorin oder den Mediator. Dieser steht als Instrument der Einigung in der Mitte. Somit muss auch nur diese eine Person bezahlt werden, in der Regel von den Parteien zu gleichen Anteilen.
Da jede Partei ihren eigenen Rechtsanwalt oder die eigene Rechtsanwältin beauftragt, gibt es hier eine zugrunde liegende Mandatsvereinbarung. Somit trägt jede Partei die Kosten des eigenen Anwalts oder der eigenen Anwältin. Es besteht die Möglichkeit, die Gesamtkosten beider CLP-Anwälte zu addieren und nach Quoten zu verteilen; dies in der Regel bei sehr unterschiedlich verdienenden Parteien. Oder krassen Vermögensunterschieden.
Sollten externe Experten hinzugezogen werden (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rentenberater, Immobiliensachverständiger – alle auch in weiblicher Form) so werden diese Kosten entweder hälftig geteilt oder nach einer zuvor vereinbarten Quote umgelegt.
Die Kosten und die Kostenverteilung werden im Vorfeld festgelegt. Sie sollten immer darauf abzielen, dass die Kostenlast innerhalb des Verfahrens nicht als Druckmittel eingesetzt werden kann. Denn das hindert die gewünschte Win-Win-Situation.
Mit dem Versuch eines CLP-Verfahrens vergibt man sich nichts!
Sollte das Verfahren scheitern, kann jede Partei ohne Nachteile das gerichtliche Verfahren beginnen. Gerne bin ich auch für Sie da und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Sie setzen sich mit einer CLP-Rechtsanwältin oder einem CLP-Rechtsanwalt in Verbindung und nehmen ein erstes telefonisches oder persönliches Gespräch wahr. Hierdurch kann abgeklärt werden, ob Ihr Konflikt für das außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren geeignet ist. Sie besprechen Ihre Wünsche und klären die rechtlichen Möglichkeiten ab. Die Kosten und die Kostenverteilung werden besprochen.
Hiernach können Sie persönlich oder vertreten durch Ihre CLP-Anwältin oder Ihren CLP-Anwalt mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen. In den Bundesländern gibt es zwischenzeitlich Listen mit Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen, die im CLP-Verfahren geschult sind. Diese CLP-Anwaltslisten können der Gegenseite vorgelegt werden; dann kann die gegnerische Partei sich ihren eigenen Rechtsbeistand frei wählen.
Ja. Die Vertretung und Verhandlungsführung durch jeweils einen eigenen Rechtsanwalt ist ein Kernbestandteil des Collaborative Law Verfahrens. Daher ist die rechtliche Vertretung für jede Partei zwingend vorgeschrieben. Der eigene Rechtsbeistand stellt sicher, dass für seinen Mandanten oder seine Mandantin die rechtlichen Positionen und die individuellen Interessen im Rahmen des Verfahrens und der jeweiligen Sitzungen angemessen berücksichtigt werden. Die Rechtsanwälte benötigen eine spezielle Ausbildung zur Anwendung des Verfahrens Collaborative Law and Practice. Somit ist nicht jeder Rechtsanwalt für dieses Verfahren geeignet.
Da beide Parteien einen nach Collaborative Law ausgebildeten Rechtsanwalt benötigen, kann die Partei, die das Verfahren vorschlägt, der anderen Partei, die in das Verfahren einwilligen soll, eine Liste mit CLP-Anwälten und Anwältinnen präsentieren. Diese Listen gibt es mittlerweile in jedem Bundesland und sie können sie auf Rückfrage auch von unserer Kanzlei beziehen. Die Listen werden regelmäßig um neue Kollegen und Kolleginnen erweitert.
In familienrechtlichen und erbrechtlichen Auseinandersetzungen ist es in der Regel notwendig, dass die in den Sitzungen erarbeiteten Ergebnisse in einer notariellen Vereinbarung beurkundet werden. Hierdurch werden sie rechtsverbindlich und vollstreckbar. Beim Notar heißen diese Vereinbarungen dann Scheidungsfolgenvereinbarung oder Trennungsvereinbarung oder Erbauseinandersetzungsvertrag. Möglich sind auch Sorgerechtsvereinbarungen oder Umgangsregelungen, die nicht der Notarform bedürfen.
Das Verfahren nach Collaborative Law ist zu 100 % auf eine außergerichtliche Einigung der Parteien ausgelegt. Sollte eine Partei das Verfahren abbrechen oder sollten einige Streitpunkte nicht geklärt werden können, so ist jede Partei berechtigt, eine Klage einzureichen. Das CLP-Verfahren schließt nach seiner Beendigung eine Klage nicht aus.
Bitte bis zum Ende lesen!
Um die außergerichtliche Einigungsbereitschaft auch bei den beteiligten Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zu fördern, ist es den beteiligten CLP-Anwälten strikt verboten, ihre Mandanten und Mandantinnen nach Abschluss des CLP-Verfahrens in einem gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Der CLP-Wortlaut spricht hier von einer sogenannten Qualifikationsklausel oder Ausschlussklausel für die beteiligten Rechtsanwälte. Diese Klausel bedeutet für die beteiligten Rechtsanwälte, dass sie das Mandat verlieren, wenn das außergerichtliche Verfahren scheitert. Es hält die beteiligten Rechtsanwälte deutlich dazu an, dem Verfahren zu Fortgang und zu Erfolg zu verhelfen, da es die einzige Einnahmequelle mit dem oder der Mandantin darstellt. Weitere Aufträge gibt es nicht.
Kommt im Rahmen des Verfahrens nach Collaborative Law keine Einigung zustande, müssen sich beide Parteien neue anwaltliche Vertretungen für ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren suchen.
Diese Vorgaben hören sich zunächst so an, als würden sie das Verfahren komplizierter machen. In der Regel will keine Partei den Anwalt wechseln; auch nicht nach dem Scheitern des CLP-Verfahrens. Diese Regel schafft jedoch einen extrem starken Anreiz für alle Beteiligten, ernsthaft und konstruktiv auf eine Lösung hinzuarbeiten. Zugleich wissen die Mandanten und Mandantinnen, dass ihre CLP-Anwälte die kooperativen Verhandlungen nicht mit späteren prozessualen Strategien vermischen werden. Der Mandant kann sich also darauf verlassen, dass weder der eigene noch der gegnerische CLP-Anwalt nicht bereits auf ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren und die dortigen Gebühren „schielt“.
Die Kollisionsklausel oder auch Qualifikationsklausel ist Teil des Erfolgs eines CLP-Verfahrens und dient der Verhinderung von Missbrauch. Auch wenn sich das erst einmal komisch anhört. Die Klausel hält in den Teilnahmevereinbarungen fest, dass keiner der beteiligten Rechtsanwälte die Parteien in einem späteren gerichtlichen Verfahren vertreten darf. Die Kollisionsklausel dient dazu, die beteiligten Anwälte (und hiermit auch die Parteien selbst) zum erfolgreichen verhandeln und zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens anzuhalten. Die Klausel verhindert den Missbrauch des CLP-Verfahrens durch einen oder beide Anwälte. Wenn ein Anwalt versuchen sollte, das Verfahren und seinen Abschluss zu vereiteln, so bringt ihm dies keinen finanziellen Vorteil, im Gegenteil. Er oder sie darf nach Beendigung des CLP-Verfahrens seinen Mandanten nicht mehr kostenpflichtig vor Gericht vertreten. Er verliert vielmehr das Mandant und jede weitere Einnahmemöglichkeit. Diese Maßnahme macht CLP-Anwälte und CLP-Anwältinnen zu konsequenten außergerichtlichen Verhandlern. Sollte eine Partei versuchen, den eigenen Anwalt entsprechend manipulieren zu wollen, so wird sich der Anwalt im eigenen Interesse nicht hierauf einlassen.
Ein Anwaltswechsel zwischen dem außergerichtlichen CLP-Verfahren und einer Klage dient zudem dazu, dass die CLP-Anwälte ihr Wissen aus den Sitzungen nicht in späteren Gerichtsverhandlungen verwenden können.
Das Verfahren nach Collaborative Law ist gerade für die Konflikte gedacht, in denen die Parteien zu streiten beginnen, sobald sie gemeinsame Gespräche eröffnen. Bei den CLP-Sitzungen sind beide Parteien anwaltlich begleitet, sodass jede Partei sich auch auf die Gesprächsführung des eigenen Anwalts oder der eigenen Anwältin verlassen kann. Die Gespräche finden nach einer vorgegebenen Struktur statt. Auch im Rahmen einer CLP Sitzung dürfen einmal die Emotionen hochkochen; diese werden abgefangen durch den eigenen Rechtsbeistand, der die Intention wieder der gemeinsamen Lösung zuführt und das Verfahren wieder in den Arbeitsmodus lenkt.
Durch den eigenen CLP-Anwalt bzw. die eigene CLP-Anwältin. In den Sitzungen kann sich jeder Mandant und jede Mandantin auch kurz zurücklehnen und den eigenen Rechtsbeistand sprechen und agieren lassen. Der eigene Anwalt bzw. die eigene Anwältin wehrt auch Angriffe der Gegenseite ab.
Da an dem Verfahren streitende Menschen mit all ihren Verletzungen und Emotionen teilnehmen, kann nie zu 100 % garantiert werden, dass das Verfahren erfolgreich abgeschlossen wird bzw. ein bestimmtes Ergebnis erreicht wird.
Alle Beteiligten des Verfahrens, Parteien wie CLP-Anwälte, sind verpflichtet transparent zu agieren und keine Informationen zurückzuhalten. Ob dies der Fall ist, stellt sich in der Regel im Laufe der Sitzungen heraus. Sollte es zu Manipulationen kommen und sollten diese nicht auflösbar sein, beenden einseitige Missbrauchsstrategien in einigen Fällen sicherlich auch ein CLP-Verfahren.
Das Verfahren nach Collaborative Law & Practice ist eine einvernehmliche Konfliktlösung ohne Gericht. Das Verfahren ist für Konflikte geeignet, die die Streitenden einvernehmlich zu lösen bereit sind bzw. für Konflikte, die nicht weiter eskalieren sollen. Die Parteien wollen auf Augenhöhe eine langfristige Lösung finden, sei es für die gemeinsamen Kinder, die gemeinsame Firma oder gemeinsame wirtschaftliche oder finanzielle Verflechtungen.
Bildquellennachweise: pixelshot, Andrii Yalanskyi, 9dreamstudio - Canva.com
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