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Der Umfang meiner Tätigkeit wird von der Mandantin oder dem Mandanten festgelegt und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und dem Zuschnitt des rechtlichen Problems. 

Die Erstberatung für den Überblick

Sie erwägen eine Trennung von Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner? Kommen Sie vor dem eigentlichen Trennungsgespräch zu einer Erstberatung vorbei. Ich zeige Ihnen die Fallstricke auf und gebe Ihnen Handlungsanweisungen an die Hand. 

Sie vermuten, dass Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann sich von Ihnen trennen will? Auch in diesem Fall ist eine kurzfristige Beratung hilfreich, um auf Überraschungen vorbereitet zu sein. 

In Ihrer Familie gibt es eine erbrechtliche Konstellation, die Sie nicht ruhig schlafen lässt? Sie vermuten eine Benachteiligung, sobald der Erbfall eintritt. Sie befürchten nach Ihrem Tod unschöne Auseinandersetzungen zwischen Ihren eigenen Erben? Auch hier ist es sinnvoll, sich in einem Gespräch die rechtlichen Aspekte und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu lassen. 

Der Gedanke, ein Kind oder einen Erwachsenen zu adoptieren kommt bei Ihnen immer wieder auf? Ich erläutere Ihnen das Adoptionsverfahren und die verwandtschaftlichen, unterhaltsrechtlichen und erbrechtlichen Folgen. Auch das Namensrecht spielt  bei Erwachsenenadoptionen und Stiefkindadoptionen vermehrt eine große Rolle. 

Eine Erstberatung dauert zirka 60 bis 90 Minuten und kostet 226,10 € all inclusive. Danach sind Sie rechtlich orientiert und gewappnet für den Umgang mit dem Ernstfall. 

Verträge aufsetzen

Die Ausarbeitung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen und Testamenten kann je nach Umfang und Anzahl der beteiligten Personen schnell und prägnant von Statten gehen oder auch in einem längeren Findungsprozess ablaufen. Wir finden für Ihren Vertrag oder Ihr Testament die richtige Vorgehensweise. 

Außergerichtliche Vertretung

Im Streit mit Ihrem Ehegatten oder Ihrer Ehegattin, Ihren Verwandten und Kindern unterstütze ich Sie, indem ich die Korrespondenz mit der Gegenseite für Sie führe. Wir besprechen die rechtlichen Möglichkeiten, die Sie haben sowie die Vor- und Nachteile und die Auswirkungen der einzelnen Alternativen. Eine außergerichtliche Auseinandersetzung kann soft und verhandlungsbereit oder auch unnachgiebig geführt werden. Wir finden die Vorgehensweise, die zu Ihnen und Ihrem Leben passt.

Im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung können auch Verhandlungen stattfinden, die zu einem Vergleich führen sollen. Gerne auch in Form von persönlichen Gesprächen mit der gegnerischen Partei und dem gegnerischen Anwalt oder der gegnerischen Anwältin. 

Prozessvertretung und Verfahrensvertretung

Die Gegenseite hat ein gerichtliches Verfahren in die Wege geleitet. Sie wollen aktiv einen Prozess zur Durchsetzung Ihrer Interessen führen. Wir besprechen den Ablauf des Gerichtsverfahrens samt zeitlichem Aufwand, möglichen Ergebnissen und Kostenrisiken im Fall des Obsiegens oder Unterliegens. 

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