Kanzlei Huckert Logo

Ihre Mediatorin in Köln

Jetzt Mandant:in werden!
info@kanzlei-huckert.de 
0221 27 78 27 53

Was ist Mediation?

Mediation ist eine professionelle, vertrauliche, freiwillige und außergerichtliche Beendigung eines familienrechtlichen Konflikts.

mediation köln

Der Ablauf der Mediation wird von der Mediatorin individuell auf die Konfliktparteien und ihre jeweilige Auseinandersetzung angepasst. Die Parteien können Wünsche zum Ablauf einbringen. Am Ende der Mediation kann u.a. das Vermögen verteilt, der Unterhalt geklärt oder der Umgang für die Kinder festgelegt sein. 

Jede Konfliktpartei erkennt im Rahmen des Mediationsprozesses, was sie verändern will und verändern kann. Die Situation soll für alle Beteiligten erträglich gelöst und am Ende wieder friedlich sein.

Inhalt

In einer Mediation wird die Entscheidung des Konflikts nicht in die Hände eines Dritten gelegt, z.B. eines Richters oder einer Richterin. Die Streitbeteiligten sind eigenverantwortlich und entscheiden nach jeder Mediationssitzung erneut, ob ihr Konflikt gelöst ist und sie ihren Weg befreiter gehen können. Die unparteiische Mediatorin ermöglicht durch ihre Gesprächsführung den Konfliktparteien, eine passende Lösung zu finden und langfristige lebensnahe Vereinbarungen zu treffen.

Gerade die lebens- und praxisnahe Umsetzbarkeit der Lösungen ist ein großer Vorteil der Mediation. Bei weichenstellenden Lebensthemen wie Scheidung, Erbe oder auch dem Gelingen einer Patchworkfamilie ermöglicht eine Mediation eine raumgreifende Lösung und endet nicht in einem halbseitigen gerichtlichen Urteil.

Eine Mediation beinhaltet zudem eine volle Kostenkontrolle durch die Mediationsteilnehmer, da nur die vereinbarten Sitzungen bezahlt werden. Eine Mediation ist so gut wie immer zeitsparender als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die Beteiligten müssen nicht Monate oder Jahre lang auf einen Gerichtstermin warten.

Wie beginnt eine Mediation?

Eine der beiden Parteien nimmt Kontakt zur Mediatorin auf. Hier werden erste Fragen geklärt. Wenn die Parteien dies wünschen oder noch Unsicherheiten bestehen, kann ein persönliches, in der Regel halbstündiges Vorgespräch mit der Mediatorin geführt werden. Es kann auch ohne Vorgespräch zeitnah der erste Mediationstermin vereinbart werden.

Zu Beginn einer Mediation wird ein Vertrag über das Vorgehen während der Mediation geschlossen. Hier werden unter anderem Vertraulichkeit und die Pflichten und Rechte der Beteiligten während des Verlaufs der Mediation festgehalten.

Wenn verbindliche Einigungen zum Vermögen, ehelichen Güterstand, Versorgungsausgleich oder Unterhalt getroffen werden, ist eine abschließende anwaltliche Beratung jeder Konfliktpartei notwendig, bevor die Konfliktparteien ihr Mediationsergebnis unterzeichnen. In einigen Fällen, z.B. bei Selbständigen, Gesellschaftern oder im Falle von Immobilienübertragungen ist auch eine abschließende Beratung durch den Steuerberater sinnvoll.

Bestimmte Einigungsergebnisse müssen anschließend notariell beurkundet werden.

Bei Konflikten ist Mediation die Lösung.

Was kostet eine Mediation?

Bei einer Mediation erfolgt keine Streitwertberechnung nach dem Einkommen oder Vermögen wie im familiengerichtlichen Verfahren. Wenn der Streit um eine Immobilie, einen Zugewinnausgleich, ein Erbe oder einen Pflichtteil vor Gericht ausgetragen werden soll, dann werden die Kosten für die Rechtsanwälte und das Gericht nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) und der Gerichtskostenverordnung berechnet. Beide Verordnungen stellen den Wert des Gegenstandes, um den gestritten wird in den Vordergrund und der Richter oder die Richterin legen diesen Wert als Streitwert oder Verfahrenswert fest. Bei einer wertvollen Immobilie, einem hohen Zugewinnausgleich oder einem großen Pflichtteil können hier leicht fünfstellige Kosten entstehen. Selbst wenn sich die Parteien am Ende des Verfahrens vor Gericht einigen und einen Vergleich schließen, fallen nicht etwa geringere Gebühren an, vielmehr kostet der Vergleichsschluss eine extra Vergleichsgebühr. Die Verfahrenskosten für Rechtsanwälte und das Gericht entstehen in voller Höhe mit Einreichung der Klage oder des Antrags.

Für das Mediationsverfahren gibt es keine vorgeschriebene Gebührenverordnung. Das Verfahren findet ohne ein Gericht statt. Die Teilnehmer sind daher nicht verpflichtet, von vorneherein eine größere Summe zu investieren. Die Mediation erfolgt nach einem festen Stundensatz. Die Teilnehmer der Mediation sind lediglich verpflichtet, die gebuchten Mediationstermine nach dem vereinbarten Stundensatz (zzgl. Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Es ist nicht notwendig, bereits im Vorfeld eine bestimmte Anzahl an Terminen zu buchen. Die Parteien halten im Vorfeld fest, wer die Mediatorin bezahlt: beide zu gleichen Teilen oder nur eine Partei.

In der Regel findet die Mediation in meinen Räumen statt. Wenn die Parteien dies wünschen, kann ich die Teilnehmer aufsuchen. Hiermit müssen alle Teilnehmer einverstanden sein und die Räume müssen neutral gehalten als Mediationsfläche geeignet sein. Ein Restaurant ist nicht geeignet. In der Regel finden Mediationen im arbeitsrechtlichen Kontext in den Räumen des Betriebs statt. Hierfür berechne ich Reise- und ggf. Hotelkosten.

Wenn die Mediationsvereinbarung notariell beurkundet werden soll, kommen Notargebühren hinzu. In der Regel werden Scheidungsfolgenvereinbarung mit einer Regelung zum Güterstand, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Immobilienübertragungen in einer Notarurkunde festgehalten. Auch Erbauseinandersetzungen bedürfen ab und an der Notarform.

Sollte die gefundene Einigung steuerliche Tatbestände auslösen, ist dringend anzuraten, spätestens beim Ergebnis, wenn nicht schon im laufenden Mediationsverfahren einen Steuerberater beizuziehen.

Wie lange dauert eine Mediation?

Beginn einer Mediation

Eine der beiden Parteien nimmt Kontakt zu mir als Mediatorin auf. Die Parteien können sich auch gerne gemeinsam oder zeitversetzt bei mir melden. Es werden erste, noch nicht ins Detail gehende Fragen geklärt. In der Regel müssen der Streit und dessen Länge und Intensität kurz geschildert werden. Die beteiligten Personen sind zu konkretisieren sowie der Umfang der möglichen Streitmasse.
Wenn die Parteien dies wünschen oder noch Unsicherheiten bestehen, kann ein Vorgespräch mit mir als Mediatorin geführt werden. Es kann auch ohne Vorgespräch der erste Mediationstermin vereinbart werden.

Zu Beginn einer Mediation wird ein Vertrag über das Vorgehen während der Mediation geschlossen. Hier werden unter anderem Vertraulichkeit und die Pflichten und Rechte der Beteiligten während des Verlaufs der Mediation festgehalten. Als Mediatorin bin ich zur Verschwiegenheit und zur Neutralität verpflichtet. Ich stehe auf keiner Seite, sondern als Mittlerin zwischen den Streitparteien.

Dauer einer Mediation

Die Dauer einer Mediation hängt vom jeweiligen Konflikt ab. Bei vielen Konfliktgestaltungen gehe ich von 4 bis 5 Terminen zu je 1,5 Stunden Dauer aus. Nehmen mehr als zwei Personen an der Mediation teil bzw. müssen umfangreiche Sachverhalte geklärt werden, kann die Mediation auch länger dauern. Vielen Teilnehmern ist eine Klärung in ruhiger und entspannter Atmosphäre wichtig, das Ziel steht im Vordergrund und mit fortschreitenden Ergebnissen werden die Mediationsstunden nicht als Be- sondern als Entlastung empfunden. Nicht wenige Parteien nutzen die Gelegenheit des ruhigen Gesprächs und klären auch Nebenschauplätze, wie das Verhältnis zu Schwiegereltern, Schwager oder Schwägerin.

Abschluss einer Mediation

Wenn verbindliche Einigungen zum Vermögen, ehelichen Güterstand, Versorgungsausgleich oder Unterhalt getroffen werden, ist eine abschließende anwaltliche Beratung jeder Konfliktpartei notwendig, bevor die Konfliktparteien ihr Mediationsergebnis unterzeichnen. Auch als anwaltliche Mediatorin darf ich keine Partei und auch nicht beide Parteien zusammen rechtlich beraten; das ist einer Mediatorin untersagt. Denn im Rahmen einer Mediation gilt alles zu vermeiden, was zu Unsicherheiten oder Misstrauen zwischen den Parteien führen könnte.
Eine individuelle anwaltliche Beratung durch jeweils einen eigenen Rechtsanwalt oder eine eigene Rechtsanwältin wird von vielen Parteien eingangs kritisch betrachtet. Sie bietet aber zum Abschluss des gesamten Vorgangs eine persönliche Sicherheit, dass man das richtige getan hat. Es ist selten falsch, die eigene Meinung noch einmal kurz neutral überprüfen zu lassen.
In einigen Fällen, z.B. bei Selbständigen, Gesellschaftern oder Auslandsvermögen ist auch eine abschließende Beratung durch den Steuerberater sinnvoll. Bestimmte Einigungsergebnisse wie Immobilienübertragungen müssen anschließend notariell beurkundet werden.

Wann ist eine Mediation sinnvoll?

Eine Mediation ist freiwillig und setzt voraus, dass beide Konfliktparteien sich im Rahmen mehrerer Sitzungen bei mir verständigen wollen. Wenn das der Fall ist und beide Parteien sich persönlich an einen Tisch setzen, um für sich eine Lösung zu erarbeiten, dann ist eine Mediation sinnvoll. Abgesehen von der Gesprächsbereitschaft und dem Fokus auf eine Lösung dürfen auch monetäre Aspekte eine Rolle spielen. Nicht wenige Parteien suchen zunächst eine Einigung durch Mediation zu erreichen bevor sie den kostenintensiveren gerichtlichen Weg beschreiten. Sollte die Mediation scheitern, haben die Parteien außergerichtlich alles versucht, und das ohne eine erhebliche Summe zu verlieren.

Was erreiche ich durch eine Mediation? Im familiären Bereich ist das vorrangige Ziel vieler Teilnehmer, dass sie ihren geschiedenen Ehegatten wieder ohne Groll in die Augen sehen können. Die Streitpunkte sind ausgeräumt, das Vermögen ist gerecht verteilt. Quasi schon ein Standardsatz ist: „Frau Huckert, ich will meinem Exmann/meiner Exfrau bei der Hochzeit unserer Tochter noch die Hand geben können.“
Auch Geschwister wollen, nachdem sie sich über die Verteilung eines Erbes geeinigt haben, sich noch als Familie auf Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen begegnen. Die schwelende Erbauseinandersetzung soll nicht über Jahre oder Jahrzehnte der Familie anlasten.
Konflikte mit Schwiegereltern können die eigene Ehe erheblich belasten oder gar zur Scheidung führen. Vor der Scheidung ist eine Mediation zumindest ein Versuch, auf eine neutrale Ebene zu gelangen.
Außerhalb des familiären Kontexts kann die Zusammenarbeit von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Vereinen durch eine Mediation erheblich verbessert werden. Schwelende Konflikte kommen auf neutralem Boden zur Sprache.

Ziel der Mediation ist regelmäßig nicht das Entstehen von tiefen Freundschaften anstelle des Streits. Auch die Reaktivierung einer Liebesbeziehung ist nicht Sache der Mediation. Sie sind nicht in der Ehe- oder Paartherapie. Als Mediatorin bin ich keine Therapeutin. Vielmehr werden eine neue Gelassenheit und Selbstsicherheit im Umgang mit dem anderen Part angestrebt, die z.B. eine Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung möglich macht. Viele Teilnehmer berichten, dass sie -zusätzlich zur Regelung der Scheidungsfolgen- Abstand zum Geschehen und Freiheit gewonnen haben.

Die Mediation liegt vom zeitlichen Umfang und dem Ergebnis in den Händen der Teilnehmer und der Mediatorin. Nicht das Gericht entscheidet, wann und wie der Konflikt beendet wird, sondern die beteiligten Personen. Natürlich arbeite ich als Mediatorin auf ein optimales Ergebnis für alle hin, ich entscheide aber nicht über die Köpfe der Teilnehmer hinweg. Niemand wird in der Mediation zu etwas gezwungen, im Gegensatz zur gerichtlichen Verhandlung, in der es die obsiegende und die unterliegende Partei gibt. Es gibt im Rahmen einer Mediation kein Verlieren.

Letztendlich spielt Geld eine Rolle. Zwar hören sich die Stundensätze für die Mediationssitzungen oft hoch an. Der ganze Vorgang kann aber -im Gegenzug zu gerichtlichen Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen mit zwei Rechtsanwälten- jederzeit ohne Folgeaufwand beendet werden. Die Teilnehmer zahlen nur die vereinbarten Stunden. Zudem ist eine Mediation nahezu immer deutlich günstiger als ein gerichtliches Verfahren. Beim Familiengericht wird nach Verfahrenswert abgerechnet, der je nach Höhe des Vermögens, der Rente oder des Einkommens zu deutlichen, nicht selten fünfstelligen Kosten führt. Viele Teilnehmer der Mediation sehen in dem Versuch der Konfliktbeilegung über eine Mediation auch eine deutliche Kostenersparnis.

Was erreiche ich durch eine Mediation?

Im familiären Bereich ist das vorrangige Ziel vieler Teilnehmer, dass sie ihren geschiedenen Ehepartnern wieder ohne Groll in die Augen sehen können. Die Streitpunkte sind ausgeräumt, das Vermögen ist gerecht verteilt. Quasi schon ein Standardsatz ist: „Frau Huckert, ich will meinem Exmann/meiner Exfrau bei der Hochzeit unserer Tochter noch die Hand geben können.“ 

Auch Geschwister wollen, nachdem sie sich über die Verteilung eines Erbes geeinigt haben, sich noch als Familie auf Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen begegnen. Die schwelende Erbauseinandersetzung soll nicht über Jahre oder Jahrzehnte der Familie anlasten.

Ziel der Mediation ist regelmäßig nicht das Entstehen von tiefen Freundschaften anstelle des Streits. Auch die Reaktivierung einer Liebesbeziehung ist nicht Sache der Mediation. Sie sind nicht in der Ehe- oder Paartherapie. Die Mediatorin ist keine Therapeutin.

Vielmehr werden eine neue Gelassenheit und Selbstsicherheit im Umgang mit dem anderen Part angestrebt, die z.B. eine Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung möglich macht. Viele Teilnehmer berichten, dass sie -zusätzlich zur Regelung der Scheidungsfolgen- Abstand zum Geschehen und Freiheit gewonnen haben.

Kostenersparnis und Zwanglosigkeit

Die Mediation liegt vom zeitlichen Umfang und dem Ergebnis in den Händen der Teilnehmer und der Mediatorin. Nicht das Gericht entscheidet, wann und wie der Konflikt beendet wird, sondern die beteiligten Personen. Natürlich arbeitet die Mediatorin auf ein optimales Ergebnis für alle hin, sie entscheidet aber nicht über die Köpfe der Teilnehmer hinweg. 

Niemand wird in der Mediation zu etwas gezwungen, im Gegensatz zur gerichtlichen Verhandlung, in der es die obsiegende und die unterliegende Partei gibt.

Letztendlich spielen monetäre Aspekte eine Rolle. Zwar hören sich die Stundensätze für die Mediationssitzungen oft hoch an. Der ganze Vorgang kann aber -im Gegenzug zu gerichtlichen Streitigkeiten oder Auseinandersetzungen mit zwei Rechtsanwälten- jederzeit ohne Folgeaufwand beendet werden.

Medianten zahlen nur die vereinbarten Stunden. Zudem ist eine Mediation oft deutlich günstiger als ein gerichtliches Verfahren. Beim Familiengericht wird nach Verfahrenswert abgerechnet, der je nach Höhe des Vermögens, der Rente oder des Einkommens zu deutlichen, nicht selten fünfstelligen Kosten führt. Viele Teilnehmer der Mediation sehen in dem Versuch der Konfliktbeilegung über eine Mediation auch eine deutliche Kostenersparnis.

Meine Arbeit und meine Qualifikation als Mediatorin

Kurz zu meiner Qualifikation. Ich habe eine Zusatzausbildung zur Mediatorin erfolgreich abgeschlossen. Seit 2016 arbeite ich als Mediatorin.

Ich bin bestrebt, die Mediation in Deutschland bekannter zu machen. Nach fast 20jähriger Tätigkeit als Rechtsanwältin im Familien- und Erbrecht bin ich der festen Überzeugung, dass der Versuch von außergerichtlichen Einigungen in Deutschland leider vernachlässigt wird. In vielen anderen Ländern ist es üblich, zunächst eine Lösung ohne das Gericht zu suchen und erst beim Scheitern der persönlichen Gespräche das Gericht anzurufen. Das ein persönliches Gespräch im schwelenden Konflikt nicht ohne Vermittler stattfinden kann, wird dort akzeptiert und somit dem Mediator eine anerkannte Rolle eingeräumt.

In meinen bisherigen Mediationen sehe ich belastbare und nachhaltige Ergebnisse. Nicht als Gewinner oder als Verlierer aus einem Streit zu gehen hat gerade in familiären Zusammenhängen erhebliche Bedeutung. Auch für die Kinder und für die anderen Familienmitglieder.

Ich akzeptiere, dass nicht alle Konfliktparteien persönlich sprechen wollen. Die sprachbereiten Parteien können jedoch daran arbeiten, auf eine Einigungsebene zu gelangen.

Durch meine Vermittlung als neutrale Mediatorin hören beide Seiten einander zu. Man arbeitet konstruktiv an dem Thema des Streits, zum Beispiel den Trennungs- und Scheidungsfolgen. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin darf sprechen, ohne vom anderen unterbrochen zu werden. Als Mediatorin „übersetze“ oder spiegele ich das Gesagte zum anderen Teilnehmer.  Konflikte entstehen oft durch Unterschiede im Denken, Fühlen und Wollen. Eine Mediatorin gleicht Unterschiede aus.

Die zeitliche Begrenzung der Mediationssitzungen hilft allen Beteiligten sich zu fokussieren. Es gibt keine Ablenkung durch Telefon, Kinder oder Arbeitskollegen. Als Mediatorin sorge ich für passende Atempausen und verhindere damit emotionale Überforderung. Das kann auch mal ein frischer Kaffee für alle sein. Wir schauen gemeinsam, welche Bedürfnisse hinter dem Konflikt stehen (die oft noch nicht zur Sprache kamen oder nur vermutet oder unterstellt wurden) und alle entwickeln gemeinsam eine als für alle als fair empfundene Lösung. Diese Lösung muss bei hochstreitigen Konflikten nicht der „idyllische Ponyhof“ sein; oft reicht eine konstruktives, pragmatisches und zukunftsorientiertes Miteinanderumgehen.

Die Mediation wird oft mit der Meditation verwechselt. „Psychospielchen“ werden dahinter vermutet. Mit Esoterik hat meine Arbeit nichts zu tun. Ich werde die Parteien auch nicht therapieren. Sie finden bei mir keine Räucherstäbchen.

Haben Sie Fragen?

Was kann die Scheidungsmediation?

Während einer Trennung und Scheidung laufen bei vielen Eheleuten nicht nur die sonst rationalen Gedanken, sondern auch die Emotionen im Kreis. Gleichzeitig müssen beide Ehegatten wegweisende, oft finale Entscheidungen für ihr weiteres Leben treffen. Im emotionalen Blackout werden nicht selten wirtschaftliche Entscheidungen nicht rational und pragmatisch getroffen, sondern unter dem Eindruck von Wut, Verletztheit und Hilflosigkeit. Nichts davon ist ein guter Ratgeber in schwierigen Situationen.

In der Mediationssitzung können die Eheleute durchatmen, sich sortieren und Lösungen erarbeiten, die für die Eltern, Kinder und manchmal sogar für die Großeltern zukunftsfähig sind. Es muss nichts sofort entschieden werden wie in einer Gerichtsverhandlung. Die Gedanken (die eigenen und die des anderen Parts) können mit nach Hause genommen und ein paar Tage durchdacht werden. Kurz rausgehen und durchatmen ist erlaubt. Weinen auch.

Die Mediation passt sich den Streitparteien an. Brauchen sie schnell viele Sitzungen hintereinander, so ist das möglich. Muss ein von Außen kommendes Ereignis abgewartet werden (eine Immobilienbegutachtung, ein Finanzierung ect), so können zwischen zwei Sitzungen auch Wochen vergehen. Ohne dass das Ergebnis getrübt wird und ohne auf die Terminierung eines Gerichts warten zu müssen.

Im vom Gesetz vorgeschriebenen Trennungsjahr können locker alle für die Eheleute relevanten Punkte besprochen und geklärt werden. Dabei können zu Anfang viele schnelle Termine erfolgen, um die naheliegenden Konflikte zu klären. Wer bleibt in der Ehewohnung? Wer hat wann die Kinder?  Wer bekommt das Kindergeld?

Die Vermögensverteilung und gemeinsamen Immobilien und Kredite werden nach Glättung der ersten Wogen in späteren Sitzungen bearbeitet. In der Trennungs- und Scheidungsmediation können unter anderem die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und der Immobilien, der Altersvorsorge, des Unterhaltes und auch das Sorgerecht und Umgangsrecht einvernehmlich geklärt werden.

Die erarbeiteten Ergebnisse können abschließend beim Notar in einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung beurkundet werden. Das erspart eine langwierige und teure Auseinandersetzung vor dem Familiengericht. Der Abschluss ist eine kurze einvernehmliche Scheidung beim Familiengericht.

© 2024 Kanzlei Huckert
crossmenucross-circle