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Spezialisiert im Familienrecht

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Im Familienrecht vertritt Rechtsanwältin Huckert Sie bei der Trennung von Ihrer Ehefrau oder von Ihrem Ehemann und im sich anschließenden Scheidungsverfahren.

Sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei Huckert eine Beratung und Vertretung im gesamten Bereich des Familienrechts, insbesondere in Vermögensauseinandersetzungen, im Zugewinnausgleichsverfahren, bei Unterhaltsansprüchen (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt) und im Versorgungsausgleich.

Bei Streitigkeiten um die elterliche Sorge oder den Kindesumgang wird das Interesse des Kindes in den Vordergrund gestellt und vorrangig eine außergerichtliche einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten erarbeitet.

Zur Vermeidung von langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen berät Rechtsanwältin Huckert in der Trennungsphase zu der Möglichkeit, eine Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarung über die zu regelnden Bereiche zu schließen.

Das Zusammenstellen von individuellen Eheverträgen – insbesondere für Selbständige und Patchworkfamilien – ist sowohl vor der Eheschließung als auch während der intakten Ehe möglich.

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