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Fachanwältin Familienrecht Köln: Was kann ich für Sie tun?

Was ist der Unterschied zwischen einer Rechtsanwältin im Familienrecht und einer Fachanwältin für Familienrecht? Eine bei Google gesuchte „Anwältin für Scheidungen“ oder „Familienrechtsanwältin“ ist bestenfalls auch eine Fachanwältin für Familienrecht.

Der Fachanwaltstitel für Familienrecht weist aus, dass die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt über eine langjährige Expertise im Scheidungsrecht und in der Ehevertragsgestaltung verfügt, sehr viele Fälle zum Thema bearbeitet und die zuständige Rechtsanwaltskammer diesen Titel nach sorgfältiger Prüfung verliehen hat.

Ihre Ehe verdient den bestmöglichen Schutz. Ihre Ehescheidung die bestmögliche Beratung.

Anbei ein Anriss meiner Tätigkeit.

Inhalt

1. Rechtsberatung vor der Hochzeit

Das erste Gespräch zwischen der Mandantin oder dem Mandanten und der Fachanwältin für Familienrecht kann zu jedem Zeitpunkt und in jedem Stadium der Beziehung oder der Ehe stattfinden.

Frühestmöglicher Zeitpunkt ist bereits vor der Heirat, wenn die Eheleute über den Abschluss eines Ehevertrages sprechen und eine sachverständige Beratung von einem rechtlichen Experten über dessen Inhalt und die möglichen Folgen in einem Scheidungsverfahren wünschen.

Die Ehevertragsberatung ist eine vorbeugende Tätigkeit und hilft im Scheidungsfall, den Rosenkrieg zu vermeiden.

Beim Einheiraten in eine Patchworkfamilie hilft eine eherechtliche Beratung, die nicht selten komplizierten, vermögensrechtlichen und erbrechtlichen Änderungen nachzuvollziehen.

2. Familienrechtliche Beratung für Selbständige

Auch wenn in einer Ehe Neuerungen auftreten, die nicht zwingend mit einer Trennung einhergehen, kann eine fachanwaltliche Beratung angezeigt sein. Wenn ein Ehegatte seine angestellte Tätigkeit verlässt, sich selbstständig macht und eine Firma gründet, können eine ehevertragliche Regelung zum Zugewinnausgleich oder einer Gütertrennung sinnvoll sein.

Hier gibt mein Blogartikel „Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?“ wichtige Hinweise.

3. Fachanwaltliche Hilfe bei persönlichen Veränderungen in der Ehezeit

Auch die Geburt oder die Adoption von Kindern kann den Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll erscheinen lassen. Ebenso die Vereinbarung einer Hausmannehe oder Hausfrauenehe mit Kinderbetreuung in Vollzeit. Mehrlingsgeburten verändern in Kürze jedes noch so vorausschauend erdachte Lebens- und Kinderbetreuungsmodell; der Ehevertrag sollte angepasst werden.

Wenn die Ehegatten auswandern und ihren Wohnsitz in einem anderen Land nehmen (u.a. Expats oder Botschaftsangehörige), wird eine Rechtswahlvereinbarung angezeigt, die auch in einem Ehevertrag vereinbart wird. Die ungewollte Konfrontation mit einem unbekannten ausländischen Familien- oder Erbrecht im Ehestreitfall kann unangenehm sein.

Auch Eheverträge wollen „a jour“ gehalten werden; hier lesen Sie bitte meine „Pflegeanleitung für Eheverträge“.

4. Rechtsberatung in der kriselnden Ehe

Wenn ein Ehegatte sich innerhalb der Ehe und mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin nicht mehr wohlfühlt und darüber nachdenkt, die Ehe zu verlassen und sich zu trennen, ist immer eine vorbereitende rechtliche Beratung durch eine Fachanwältin im Trennungsrecht notwendig.

Das Gespräch mit der Scheidungsanwältin hilft, den rechtlichen Part der Trennung vorzubereiten und u.a. die notwendigen Unterlagen zu sichern und sich auf mögliche wirtschaftliche Reaktionen des künftigen Ex-Partners vorzubereiten. Es ist immer sinnvoll, mit dem notwendigen Wissen in eine Trennung zu gehen.

5. Fachanwaltliche Trennungsberatung

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Als Fachanwältin für Familienrecht in Köln helfe ich Ihnen bei Ihrem persönlichen Fall. Rufen Sie an unter 0221 27 78 27 53. Wir beraten Sie gerne.

Ist die Trennung ausgesprochen und die Partner bzw. Partnerinnen gehen getrennte Wege müssen die rechtlichen Folgen der Trennung und Scheidung besprochen werden, insbesondere:

  • der Zugewinnausgleich,
  • die Vermögensauseinandersetzung,
  • die Aufteilung von Immobilien und Kreditschulden und
  • der Versorgungsausgleich.

Zeitlich und kostenmäßig ist eine außergerichtliche Regelung mithilfe einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung in der Regel die sinnvollste Lösung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: „Kann ich einen Ehevertrag nachträglich abschließen?

Wenn gar keine Gespräche erfolgen und gar keine Einigung möglich ist, sollte man ein gerichtliches Verfahren über die Folgesachen einer Scheidung in Betracht ziehen. Die Involvierung des Familiengerichts birgt ein Kostenrisiko und zögert den Ausspruch der Scheidung oft hinaus.

6. Rechtsberatung, wenn die Scheidung doch nicht einvernehmlich ist

Friedliche Eheleute können zu Beginn des Scheidungsverfahrens davon ausgehen, dass sie einvernehmlich geschieden werden. Im Laufe des Scheidungsprozesses kann sich dennoch herausstellen, dass doch beide Ehepartner eine anwaltliche Beratung von jeweils einem eigenen Rechtsanwalt oder einer eigenen Rechtsanwältin benötigen.

Gerade im Rahmen des Versorgungsausgleichs oder der Vermögensauseinandersetzung können im Laufe des Prozesses divergierende Interessen auftreten, die nicht zwingend zu einem ausufernden Streit, aber doch zur berechtigten Wahrung der Eigeninteressen führen. In diesem Fall kann der Ehepartner, der nicht anwaltlich vertreten ist, jederzeit eine eigene Rechtsanwältin bestellen.

In vielen Fällen ist hier das Kind sprichwörtlich schon in den Brunnen gefallen, d.h. es wurden Wege eingeschlagen und Entscheidungen getroffen, die sich als suboptimal herausgestellt haben. Bei solchen Reparaturversuchen sollte eine anwaltliche Fachfrau, sprich eine Fachanwältin für Familienrecht, zugezogen werden.

7. Scheidungsanwältin geht mit zum Scheidungstermin und ermöglicht die Rechtskraft

Ist das Scheidungsverfahren bereits weit fortgeschritten und steht der Scheidungstermin vor dem Scheidungsrichter oder der Scheidungsrichterin an, kann die Hinzuziehung einer zweiten Fachanwältin für Familienrecht sinnvoll sein. Wenn den Eheleuten daran gelegen ist, dass ihre Ehescheidung unmittelbar im Scheidungstermin und damit schon im Gerichtssaal rechtskräftig wird, müssen beide Eheleute zwingend anwaltlich vertreten sein.

Die sofortige Rechtskraft kann aus den verschiedensten Gründen gewünscht sein, beispielsweise bei einer kurzfristigen erneuten Heirat, einer Schwangerschaft, dem Umzug ins Ausland oder aus versicherungsrechtlichen Gründen. Oder weil man oder frau einfach schneller “frei“ sein will.

8. Fachanwältin für Familienrecht informiert im Detail

Eine Fachanwältin für Familienrecht informiert über die Voraussetzungen für den Ablauf des Trennungsjahres, die Einreichung des Scheidungsantrages, den Ablauf des Scheidungsprozesses, die Einzelheiten des Scheidungstermins und den Inhalt des Scheidungsbeschlusses. Ziel ist es, die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Mandantschaft zu wahren und durchzusetzen.

Sie erhalten Tipps, wie ein Scheidungsverfahren möglichst günstig abgewickelt werden kann. Auch eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin kann eine günstige Scheidungsvariante sein. Hier lesen Sie bitte meinen Artikel „Die schnelle und einvernehmliche Scheidung“. 

Aus wirtschaftlicher Sicht empfiehlt sich in der Regel ein vorgeschalteter Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrag mit anschließender schneller Scheidung. Mit dieser Methode können streitige Trennungen außergerichtlich verglichen werden mit anschließendem geringem Aufwand im gerichtlichen Scheidungsverfahren.

9. Online Scheidung mit Fachanwältin für Familienrecht

Die oft beworbene Online-Scheidung ist spätestens seit Corona auch eine Scheidungsvariante. Allerdings werden die Ehegatten entgegen der landläufigen Meinung nicht in einem Zoomcall oder Videocall geschieden, sondern immer noch in Person vor dem Scheidungsrichter oder der Scheidungsrichterin im Gerichtsgebäude.

Lediglich das voran geschaltete Verfahren kann vollständig digital abgewickelt werden. Der Mandant oder die Mandantin muss auch nicht in Präsenz zur Vorbesprechung in der Anwaltskanzlei vorstellig werden. Hier kann man sich durchaus mit den digitalen Medien behelfen.

10.  Fachanwältin sorgt für passenden Scheidungstermin

Wenn die Eheleute zum Zeitpunkt des Scheidungstermins weit voneinander entfernt wohnen, sich ein Ehegatte im Ausland befindet oder das Scheidungsgericht einfach sehr weit weg ist, kann eine Scheidungsanwältin in bei Gericht beantragen, den Mandanten oder die Mandantin am Gericht seines oder ihres Wohnortes zu den Scheidungsvoraussetzungen anzuhören.

Auch dieser Anhörungstermin kann -gut vorbereitet- ein Scheidungsverfahren erheblich verkürzen. Die auswärtige Anhörung kostet keine gesonderten Gebühren; sie ist vielmehr ein Kniff der Fachanwälte für Familienrecht, um ihren Mandanten und Mandantinnen unnötige Anfahrten zu ersparen.

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Simone Huckert
Simone Huckert ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig, seit 2012 mit eigener Kanzlei in Köln. Simone Huckert ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht.
Bildquellennachweise:

© Andriy Popov / panthermedia.net

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