In Deutschland setzt sich die Kultur des Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrags, die gerade im US-amerikanischen Raum seit Jahrzehnten in Gebrauch ist, zur Entspannung der Familien- und künftigen Scheidungssituation immer mehr durch. Der gut beratene und wohlformulierte Ehevertrag entspannt die Scheidungssituation in der Regel deutlich und ist daher fast jedem Heiratswilligen zu empfehlen.
Einmal abgeschlossene Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge sind jedoch nicht zwingend für die Ewigkeit gemacht.
Ehegatten und Lebenspartner sollten vielmehr im Verlauf ihrer Beziehung regelmäßig überprüfen, ob der einst geschlossene Vertrag für die heutige Lebens- und Vermögenssituation noch passend ist.
Ehen und Lebenspartnerschaften entwickeln sich im Laufe der Zeit. Kinderlose Doppelverdiener-Ehen haben andere Ansprüche an einen Ehevertrag als Familien mit mehreren gemeinsamen Kindern oder Patchwork-Familien.
Eine Ehe durchläuft in ihrem Leben nicht selten alle diese Stadien.
Zu Beginn der Ehe ist die wirtschaftliche Verflechtung der Eheleute häufig gering bis nicht vorhanden, die Kinderbetreuung nicht notwendig, so dass beide Eheleute mit Hilfe einer vertraglich vereinbarten modifizierten Zugewinngemeinschaft, einem Verzicht auf den Versorgungsausgleich bzw. den Unterhalt eine mögliche Scheidung so wenig streitanfällig wie möglich gestalten können.
Im Laufe der Ehe kann eine unterhaltsverstärkende Vereinbarung zur Absicherung des nun kindesbetreuenden Ehegatten relevant werden. Wenn gemeinsam Vermögen erwirtschaftet worden ist, ist der Verzicht auf den Zugewinnausgleich steuerlich oft uninteressant. Der Ehevertrag eines älteren Ehepaares mit dann erwachsenen Kindern sollte auch erbschaftsteuerliche Aspekte beachten.
Daher ändert sich mit dem Laufe des Familienlebens auch der Anspruch an den Ehevertrag. Er muss individuell den unterschiedlichen Lebensphasen angepasst werden. Dabei ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten, der eine allzu große Benachteiligung eines Ehepartners oder Lebenspartners in der Vertragsgestaltung zu verhindern sucht.
Ich rate dazu, den Ehe- und Lebenspartnerschaftsvertrag im Abstand von mehreren Jahren durchzulesen und zu überlegen, ob er noch dem aktuellen Beziehungsmodell entspricht. Spätestens, wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse drastisch ändern, Kinder geboren werden oder einer der Partner beruflich selbständig wird, sollte der Vertrag überprüft werden.
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