Kanzlei Huckert Logo

Ehe annullieren – Wie kann ich meine Ehe aufheben lassen?

Bereits Tage oder gar Stunden nach der Eheschließung stellt ein Ehegatte fest, dass die Heirat ein großer Fehler war und möchte sich schnellstmöglich wieder davon lösen. Bei diesem Wunsch handelt es sich zivilrechtlich um die sog. Aufhebung der Ehe. Ehe annullieren ist eine seit rund 25 Jahren im Eherecht offiziell nicht mehr vorkommende, aber im allgemeinen Sprachgebrauch noch häufig verwendete, Begrifflichkeit.

Die Aufhebung der Ehe ist in den §§ 1313 BGB geregelt und nicht mit einer Ehescheidung zu verwechseln. Anhand der Vorschriften kann geprüft werden, ob die eigene Ehe für eine Aufhebung in Betracht kommt.

Inhalt

Welche Voraussetzungen gelten für eine Eheschließung?

ehe annullieren
Haben Sie noch Fragen zum Thema Eheaufhebung? Dann rufen Sie an unter 0221 27 78 27 53. Wir beraten Sie gerne.

Eine Ehe "annulieren" kann man unter anderem, wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung nicht erfüllt waren:

  • Beide Ehegatten müssen persönlich und gleichzeitig bei der Trauung anwesend sein und den Willen zu Heirat bekunden.  Weder ist eine Vertretung durch eine andere Person noch eine Bedingung für die Heirat zulässig.
  • Beide Eheleute müssen im Zeitpunkt der Trauung geschäftsfähig und volljährig sein. Es ist in Deutschland zwar erlaubt, mit 16 Jahren zu heiraten, hierfür muss jedoch im Vorfeld eine Genehmigung des Familiengerichts eingeholt werden. Das Gericht muss von der Ehevoraussetzung der Volljährigkeit befreien.
  • Ein Ehepartner darf nicht bereits anderweitig verheiratet oder gemäß dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) verpartnert sein (Verbot der Doppelehe).
  • Das Inzestverbot untersagt Eheschließungen zwischen Verwandten in gerader Linie, demnach beispielsweise zwischen Geschwistern.

Welche Gründe für die Aufhebung der Ehe gibt es?

Die Ehe kann annulliert werden, wenn sog. Fehler bei der Willensbildung bei der Hochzeit vorgelegen haben:

  • Sehr selten ist ein Ehegatte bei der standesamtlichen Trauung bewusstlos. Schon häufiger ist in Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum die freie Willensbildung erheblich eingeschränkt. Auch bestimmte Medikamente können die Denk- und Entscheidungsfähigkeit drastisch einschränken.
    Geschäftsunfähige können keine Ehe eingehen; hierbei muss jedoch beachtet werden, dass jemand nur für bestimmte Lebensbereiche nicht geschäftsfähig sein kann. Umfasst die Heirat einen Bereich, den der Mensch überblicken und eigenverantwortlich entscheiden kann, dann ist eine Heirat möglich und eine Aufhebung ausgeschlossen.
  • Einen Großteil der Eheaufhebungen umfasst die Fälle, in denen ein Ehepartner aufgrund von erheblichen Sprachschwierigkeiten nicht wusste, dass er oder sie eine Ehe schließt. Zugereiste Verlobte, die das deutsche Behördensystem nicht kennen und sich nicht gut verständigen können, sind nicht immer in der Lage zu erkennen, ob sie sich bei der Ausländerbehörde, beim Finanzamt oder auf dem Standesamt befinden und unter welches Dokument sie eine Unterschrift setzten.
  • Eine unter Drohung erzwungene Heirat kann aufgehoben werden. Die Drohung kann unmittelbar das Leben oder die Gesundheit des nicht heiratswilligen Menschen betreffen, allerdings auch die Unversehrtheit seiner oder ihrer Familie.
  • Nicht wenige Mandanten und Mandantinnen wollen die Eheaufhebung auf eine arglistige Täuschung zu ihren Lasten stützen. In diesem Bereich existieren die meisten Gerichtsurteile, so dass verschiedene Sachverhalte anhand der bereits vorhandenen Urteile abgeprüft werden können.
    Der getäuschte Ehegatte hätte, wenn er von der Wahrheit Kenntnis gehabt hätte, von der Ehe Abstand genommen. Ansteckende Krankheiten müssen dem Verlobten vor der Hochzeit mitgeteilt werden. Ebenso ist man verpflichtet, wahrheitsgemäß das Vorhandensein von Kindern oder vorangegangenen Ehen anzugeben. Eine verschwiegene Zeugungsunfähigkeit oder Impotenz ist ebenfalls ein Annullierungsgrund.
    Täuscht der Verlobte über sein Vermögen, ist das hingegen in der Regel kein Aufhebungsgrund. Auch die Eheschließung mit einem Heiratsschwindler ist kein Grund für eine Annullierung anstelle einer regulären Scheidung, ebenso wenig eine falsche Annahme über Schulden, Wertgegenstände oder Konten.
  • Sind die Eheleute bei der Unterschrift im Standesamt einig, dass sie keine Ehe eingehen und keine eheliche Gemeinschaft miteinander leben wollen und es sich vielmehr um eine Scheinehe handeln soll (z.B. zum Zweck des Erhalts einer Aufenthaltserlaubnis) kann die Ehe aufgehoben werden.

Was muss man tun, um eine Ehe aufheben zu lassen?

Um eine Ehe aufheben zu lassen, muss ein Antrag zum Familiengericht gestellt werden, §§ 1313, 1316 BGB. In der Regel stellt der Ehegatte den Antrag, der von dem Aufhebungsgrund als Opfer betroffen ist. Im Falle einer Scheinehe kann auch das Ausländeramt eine „Eheannullierung“ in die Wege leiten. Es laufen verschiedene Fristen zwischen einem und drei Jahren, je nachdem welcher Aufhebungsgrund der Eheanfechtung zugrunde liegt und je nachdem wann der Irrtum entdeckt wurde oder die Zwangslage endete.

Was ist schneller? Aufhebung der Ehe oder Scheidung?

Ob eine Aufhebung der Ehe zu einem schnelleren Ende der ungewünschten Partnerschaft führt als eine Ehescheidung mit Trennungsjahr hängt vom Einzelfall und den vorhandenen Beweisen ab. In nicht wenigen Fällen sind die Beweise schwer zu erbringen und man muss mit einer langwierigen Beweisaufnahme vor Gericht rechnen. Um unnötige Kosten bei Gericht zu vermeiden, sollte daher die Vorgehensweise vor einer Antragstellung anhand der Rechtsprechung der Gerichte und der eigenen Zeitplanung optimiert werden.

Gibt es noch Unklarheiten in Bezug auf die Aufhebung der Ehe?

Simone Huckert
Simone Huckert ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig, seit 2012 mit eigener Kanzlei in Köln. Simone Huckert ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht.
Bildquellennachweise:

© Andriy Popov / panthermedia.net

© 2024 Kanzlei Huckert
crossmenucross-circle