Ehe annullieren – Wie kann ich meine Ehe aufheben lassen?

Welche Voraussetzungen gelten für eine Eheschließung?

ehe annullieren
Haben Sie noch Fragen zum Thema Eheaufhebung? Dann rufen Sie an unter 0221 27 78 27 53. Wir beraten Sie gerne.

Eine Ehe "annulieren" kann man unter anderem, wenn die Voraussetzungen für die Eheschließung nicht erfüllt waren:

Welche Gründe für die Aufhebung der Ehe gibt es?

Die Ehe kann annulliert werden, wenn sog. Fehler bei der Willensbildung bei der Hochzeit vorgelegen haben:

Was muss man tun, um eine Ehe aufheben zu lassen?

Um eine Ehe aufheben zu lassen, muss ein Antrag zum Familiengericht gestellt werden, §§ 1313, 1316 BGB. In der Regel stellt der Ehegatte den Antrag, der von dem Aufhebungsgrund als Opfer betroffen ist. Im Falle einer Scheinehe kann auch das Ausländeramt eine „Eheannullierung“ in die Wege leiten. Es laufen verschiedene Fristen zwischen einem und drei Jahren, je nachdem welcher Aufhebungsgrund der Eheanfechtung zugrunde liegt und je nachdem wann der Irrtum entdeckt wurde oder die Zwangslage endete.

Was ist schneller? Aufhebung der Ehe oder Scheidung?

Ob eine Aufhebung der Ehe zu einem schnelleren Ende der ungewünschten Partnerschaft führt als eine Ehescheidung mit Trennungsjahr hängt vom Einzelfall und den vorhandenen Beweisen ab. In nicht wenigen Fällen sind die Beweise schwer zu erbringen und man muss mit einer langwierigen Beweisaufnahme vor Gericht rechnen. Um unnötige Kosten bei Gericht zu vermeiden, sollte daher die Vorgehensweise vor einer Antragstellung anhand der Rechtsprechung der Gerichte und der eigenen Zeitplanung optimiert werden.

Gibt es noch Unklarheiten in Bezug auf die Aufhebung der Ehe?