1. Tod des Unterhaltspflichtigen während der Trennungszeit und vor Einreichen des Scheidungsantrages. Verstirbt der unterhaltspflichtige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner während des Trennungsjahres und bevor einer der Ehegatten oder Lebenspartner beim zuständigen Familiengericht den Scheidungsantrag eingereicht hat (so genannte Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrages), erlischt der Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1360a Abs.3 i.V.m. § 1615 Abs.1 BGB). Trennungsunterhalt […]