Wenn die eigenen Eltern zum Pflegefall werden, können die Kinder vom Amts wegen zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden. Oft trifft die Rechtswahrungsanzeige, d.h. die Aufforderung zur Offenlegung des eigenen Einkommens und Vermögens, die Kinder aus heiterem Himmel. Umso wichtiger ist es, sich im Vorfeld über die rechtliche Lage zu informieren.
Rechtsanwältin Huckert berät die Betroffenen sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt der kostenintensiven Pflegebedürftigkeit. Es gilt zu eruieren, in welchem Umfang das Sozialamt Auskunft über finanzielle Gegebenheiten verlangen und welche eigenen finanziellen Ausgaben das betroffene unterhaltspflichtige Kind vorrangig zu seinen Gunsten bedienen kann.
Da alle Geschwister anhand einer nach dem Einkommen zu ermittelnden Quote zum Elternunterhalt herangezogen werden, muss die einzelne Beteiligung ermittelt werden. Sollte der Sozialhilfeträger Schenkungen der Eltern an das Kind zurückverlangen, vertritt die Kanzlei Huckert die Betroffenen in den entsprechenden gerichtlichen Verfahren.
Der Ratgeber zum Elternunterhalt befasst sich mit den 10 in der rechtlichen Beratung der Kanzlei Huckert am häufigsten gestellten Fragen zum Thema. Hier geht es zum Ratgeber.
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