Verschiedene familiäre Konstellationen führen dazu, dass Elternpaare oder Einzelpersonen minderjährige Kinder an Kindes statt annehmen. Adoptionsverfahren im In- und Ausland sind ein langwieriger und rechtlich komplizierter Prozess.
In Patchworkfamilien und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften leben Kinder, die vom neuen Partner oder der neuen Partnerin des leiblichen Elternteils stiefadoptiert werden wollen.
Rechtsanwältin Huckert berät Sie vor und vertritt Sie in gerichtlichen Adoptionsverfahren. Sie übernimmt sowohl bei Volladoptionen als auch Stiefkindadoptionen die Korrespondenz mit dem Vormundschaftsgericht und dem Jugendamt. Auch bei der Gestaltung von Sorgeverfügungen zugunsten des nichtleiblichen Elternteils und der Ausübung des sog. kleinen Sorgerechts ist die Kanzlei Huckert behilflich.
Wenn volljährige Erwachsene ein bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis zu einer ebenfalls erwachsenen Person absichern wollen, kann ein Antrag auf Ausspruch einer Volljährigenadoption bei Gericht gestellt werden.