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22. Februar 2024
Namensrechtsreform in 2025: Ehedoppelname, Geburtsdoppelname und Familiendoppelname

Ende 2023 hat das Bundesministerium der Justiz seine geplante Namensrechtsreform vorgestellt. Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erweitert die Möglichkeiten der Bildung von Ehe- und Familiennamen.

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