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Testamente | Erbverträge

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Die gesetzliche Erbfolge lässt vorrangig die engsten leiblichen Verwandten wie Kinder, Enkel, Geschwister und Eltern sowie den Ehegatten und den eingetragenen Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) am Nachlass partizipieren. Das gesetzliche Erbrecht geht davon aus, dass der Erblasser, der ohne Testament verstirbt, seinen Nachlass der Verwandtschaft hinterlassen will.

Will der Erblasser die gesetzliche Erbfolge vermeiden, ist er gehalten eine letztwillige Verfügung für seinen Tod in Form eines Testamentes oder eines Erbvertrages zu errichten. Die Erstellung eines Testaments ist oft nicht einfach, da juristische Fachbegriffe richtig benutzt werden und lebzeitige Schenkungen und Pflichtteilsansprüche beachtet werden sollten, um im Todesfall eine Anfechtung oder eine Auslegung des Testaments zu vermeiden.

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Denn ein Testament soll den letzten Willen eines Verstorbenen erfüllen und nicht die Gerichte beschäftigen. Fachanwältin für Erbrecht und Rechtsanwältin Huckert berät bei der Errichtung eines Einzeltestaments, eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments oder eines Erbvertrages.

Die Wünsche des oder der Testierenden werden ermittelt und in rechtlich sichere und erbrechtlich saubere Formulierungen gefasst. Viele Erblasser wollen ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten, mit „warmer Hand“ ihren liebsten Menschen übergeben. Lebzeitige Immobilienübertragungen z.B. an die Kinder unter Vorbehalt eines Wohnrechts oder Niesbrauchs sind beliebt, sollten aber erst nach einer erbrechtlichen Beratung in die Wege geleitet werden.

Der Übertragende sollte sich im Vorfeld informieren, was geschieht, wenn der Begünstigte in Insolvenz gerät, geschieden wird oder vor ihm oder ihr verstirbt. Auch der Tod des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners im laufenden Scheidungsverfahren stellt eine rechtliche Besonderheit dar, über die Scheidungswillige informiert sein sollten, um frühzeitig zu reagieren.

Rechtsanwältin Simone Huckert hilft zudem bei der Beantragung eines Erbscheins und vertritt in Erbscheinverfahren vor allen deutschen Gerichten.

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