Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in der Regel die nächsten leiblichen Angehörigen.
Wer mit der gesetzlichen Erbfolge unzufrieden ist, muss diese durch ein handschriftliches oder notarielles Testament, ein gemeinschaftliches Ehegattentestament oder einen Erbvertrag abändern.
Mit Hilfe seines eigenen Testaments kann ein Erblasser eine individuelle und auf seine persönlichen Wünsche zugeschnittene Regelung für die Zeit nach seinem Tod treffen.
Worauf müssen Sie achten, wenn Sie Ihr Testament selbst schreiben?
Was gilt inhaltlich und formal?
Im Folgenden will ich das eigenhändig geschriebene Einzeltestament erläutern.
Ein eigenhändiges Testament ist schnell und einfach errichtet und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Es entstehen auch keine Kosten für die Errichtung.
Bei einem eigenhändigen Testament muss der Erblasser oder die Erblasserin den gesamten Wortlaut des Testaments selbst handschriftlich niederschreiben und am Ende persönlich unterschreiben. Ich empfehle dringend das privatschriftliche Testament auch mit dem Wort „Testament“ als Überschrift zu versehen und am Schluss Ort und Datum aufzunehmen. Also, zum Beispiel „Köln, den…“
Ebenso ist es nicht zulässig, dass eine andere Person das Testament niederschreibt. Auch dieses Testament wäre ungültig. Es wird auch nicht dadurch wirksam, dass der Erblasser oder die Erblasserin dieses Testament dann noch persönlich unterschreibt. Bei einem ungültigen Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge. Und die will man ja eigentlich vermeiden.
Ich rate dazu, zu Beginn des Testaments immer den Namen des Erblassers oder der Erblasserin aufzunehmen und zu sagen, dass genau diese Person nun testiert. Um den Erblasser genau identifizieren zu können, sollte auch Geburtsdatum und Geburtsort und gegebenenfalls noch die Wohnanschrift aufgenommen werden. Beispiel: Ich, Maria Müller, geboren am 01.01.1950 in Köln möchte im Folgenden testieren……
Nach Möglichkeit sollte es unterlassen werden in einem eigenhändigen Testament Zeilen oder Wörter aus zu streichen und neue Wörter handschriftlich in den Lücken oder über oder unter den Zeilen dazu zu fügen. Das bietet immer Anlass für Spekulationen und Fälschungsvorwürfe.
Testamente, die mit dem Computer oder der Schreibmaschine geschrieben sind, sind ungültig.
Wenn der Testament aus mehreren Seiten besteht, sollten diese Seiten an einer oberen Ecke umgeknickt und zusammengefasst werden. Sinnvollerweise kann man die umgeknickte Ecke mit einer Tackerklammer versehen und mit einem beliebigen Stempel stempeln. So kann sichergestellt werden, dass keine Seiten heraus getrennt und neu eingesetzt wurden.
Bitte schreiben Sie nach Möglichkeit leserlich. Unleserliche Teile eines Testaments gelten als nicht geschrieben und sind unwirksam. Dem Testator ist nicht geholfen wenn das Nachlassgericht nach seinem Tod einen Schriftsachverständigen zurate ziehen muss um das Testament zu entziffern.
Es gibt keine Vorschrift dahingehend, dass ein Testament zwingend auf ein weißes Blatt Papier geschrieben werden muss. Jedes Material ist zulässig. Ich rate jedoch dazu, ein normales Stück Papier zu nehmen.
Testamente in Tagebüchern, auf der Rückseite von Kalendern oder auf Tapeten geschrieben können nach dem Tod des Erblassers dazu führen, dass das Nachlassgericht und die Erben über den ernsthaften Testierwillen streiten. Dann ist fraglich, ob es sich um einen Spaß oder ein Testament handelt.
Das Testament sollte so aufbewahrt werden, dass es nach dem Tod des Erblassers auch gefunden, beim Nachlassgericht abgeliefert und dort eröffnet wird.
Nur so wird auch der Wille des Testators umgesetzt. Ein Testament kann in die amtliche Verwahrung des örtlichen Nachlassgerichts gegeben werden. Hierfür fällt eine Verwahrungsgebühr an. Die Hinterlegung des Testaments wird beim Geburtsstandesamt des Testators vermerkt und wenn dort der Tod gemeldet wird, wird das Testament hervorgeholt und eröffnet. So können handschriftliche Testamente nicht verloren gehen.
Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie ein Testament selbst schreiben?
Dann rufen Sie uns an unter 0221 27 78 27 53 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@kanzlei-huckert.de. Wir beraten Sie gerne!
PeJo | Pathermedia