Ein Beispiel aus der Praxis Im konkreten Fall hatte das 1953 geborene Kind in der Jugendzeit nur lose Kontakt mit dem von der Mutter getrenntlebenden Vater und nach Erreichen des Abiturs 1972 überhaupt keinen Kontakt mehr zum Vater. Der Vater enterbte den Sohn in seinem Testament und gedachte ihm nur den „strengsten Pflichtteil“ zu. Im Testamentswortlaut führte er selbst […]