Kanzlei Huckert Logo

Einvernehmliche Scheidung

Zeit und Geld sparen.
Jetzt Mandant:in werden!
info@kanzlei-huckert.de 
0221 27 78 27 53

Trennen sich Eheleute ohne Streit und einvernehmlich, kann das Scheidungsverfahren mit nur einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Hierzu müssen die Scheidungsfolgesachen, wie Vermögenauseinandersetzung und Zugewinnausgleich geklärt sein. In diesem Fall reicht es aus, wenn der Scheidungsantrag nur von einem anwaltlich vertretenen Ehepartner oder Ehepartnerin eingereicht wird. Der andere Ehegatte stimmt dann persönlich der Scheidung zu, ohne sich selbst anwaltlich vertreten zu lassen.  Gemeinhin wird von einer Scheidung mit einem „gemeinsamen“ Anwalt gesprochen.

Die Ehegatten können dann z.B. vereinbaren, dass sie sich die Anwaltskosten der einen anwaltlichen Vertretung teilen.

Eine einvernehmliche Scheidung kann mit der Fachkanzlei Huckert auch auf schriftlichem Wege (Online, Briefpost) und telefonisch durchgeführt werden. Melden Sie sich einfach kurz per Email bei uns, wir lassen Ihnen die notwendigen Formulare und einen Scheidungsantrag im Entwurf zum Gegenlesen zukommen. 

Wir freuen uns in jedem Fall auch, wenn Sie zur persönlichen Besprechung vorbeikommen. Wir sehen unsere Mandantinnen und Mandanten gerne!

© 2024 Kanzlei Huckert
crossmenucross-circle