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Einen gemeinsamen Scheidungsanwalt nehmen - Wie funktioniert das?

Eine Scheidung erfolgt in Deutschland ausschließlich beim Familiengericht und vor dem Scheidungsrichter. Macht es da Sinn, einen gemeinsamen Scheidungsanwalt zu nehmen?

Die familienrechtlichen Vorschriften verlangen zwingend, dass bei einer Ehescheidung mindestens eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten ist (sog. Anwaltszwang).

Genau hier wird es interessant für die Ehepartner, die einvernehmlich geschieden werden wollen. Also die Ehefrauen und Ehemänner, die keinen Rosenkrieg austragen und die Folgen ihrer Scheidung schon außergerichtlich besprochen und geklärt haben.

Zwischen den getrennt lebenden Partnern herrscht Einigkeit über die Scheidungsfolgen.

Scheidungsfolgen sind in der Regel der Zugewinnausgleich bzw. die Verteilung des Vermögens, der Kindesunterhalt, der nacheheliche Unterhalt oder auch das Sorgerecht für die Kinder.

Inhalt

1. Die einvernehmliche Scheidung

scheidungsanwalt
Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt kann bei einvernehmlicher Scheidung Kosten sparen. Rufen Sie uns an unter 0221 27 78 27 53 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@kanzlei-huckert.de.

Viele Eheleute, die einvernehmlich geschieden werden wollen, haben im Vorfeld eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung miteinander geschlossen. In diesem Ehevertrag vor der Scheidung sind die Scheidungsfolgen einvernehmlich geregelt worden. Einer gerichtlichen Scheidung ohne Streit steht also in der Regel nichts mehr im Wege.

Auch eine einvernehmliche Scheidung ist ein reguläres Scheidungsverfahren, das mit einem Scheidungsantrag eines Ehegatten eingeleitet wird.

Der beauftragte Rechtsanwalt erstellt den Scheidungsantrag für den Ehegatten, der ihn mandatiert hat.

In diesem Scheidungsantrag sind die Eheleute namentlich genannt und der Rechtsanwalt teilt dem Gericht mit, wen von den Eheleuten er vertritt.

Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin teilt dem Gericht u.a. mit, wann die Eheleute geheiratet haben, wann man sich einvernehmlich getrennt hat und dass alle Scheidungsfolgen geklärt sind.

Diesen Ehescheidungsantrag reicht der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beim Familiengericht ein.

2. Die Gerichtskosten

Der antragstellende Ehegatte erhält dann eine Gerichtskostenvorschussrechnung. Bei einer Scheidung müssen immer der Antragsteller bzw. die Antragstellerin mit den Gerichtskosten (Kosten des Gerichtsverfahrens und des Richters) in Vorleistung gehen.

Die Gerichtskosten werden in den ganz überwiegenden Fällen nach Abschluss des Scheidungsverfahrens den Ehegatten jeweils hälftig auferlegt, d.h. am Ende der Scheidung erfolgt ein Gerichtskostenausgleich. Der vorschießende Ehegatte erhält einen Teil des Vorschusses wieder zurück.

Sobald der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt wird, wird der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten, der nicht anwaltlich vertreten ist, vom Gericht zugestellt. Dieser Ehegatte kann dann dem Gericht selbst kurz schriftlich mitteilen, dass er oder sie auch geschieden werden möchte.

3. Der Versorgungsausgleich

Je nachdem, ob die Ehegatten im Vorfeld mittels Notarvertrag den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften in der Ehezeit) geregelt oder auch ausgeschlossen haben, wird vom Gericht noch der so genannte Versorgungsausgleich durchgeführt oder eben nicht.

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, erhalten beide Eheleute vom Gericht Fragebögen zu ihren Rentenanwartschaften. Diese müssen sie ausfüllen und zum Gericht zurückschicken. Das Gericht holt bei den Rententrägern die Auskünfte über die Rentenanwartschaften in der Ehezeit (vom Monat der Heirat bis zum Monat der Zustellung des Scheidungsantrages) ein und teilt sie dem Noch-Ehegatten mit.

Wenn ein Versorgungsausgleichsverfahren vom Gericht durchgeführt wird, nimmt dieses in der Regel mehrere Monate in Anspruch. Danach erfolgt eine Terminierung seitens des Richters oder der Richterin zum Scheidungstermin.

Wenn der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt ist, weil er bereits vorab notariell geregelt oder ausgeschlossen wurde, erfolgt der Scheidungstermin in der Regel weitaus schneller.

4. Der Scheidungstermin

Im Scheidungstermin ist der antragstellende Rechtsanwalt zugegen und wiederholt seinen Scheidungsantrag. Der Ehegatte, der keinen Anwalt mitgebracht hat, erläutert dem Gericht selbst, dass er oder sie auch geschieden werden will.

Der Familienrichter oder die Familienrichterin wird einen Scheidungsbeschluss (früher hieß das noch Scheidungsurteil) verkünden. Dieser Scheidungsbeschluss wird den Eheleuten vom Gericht zugestellt. Beide haben dann noch die Möglichkeit binnen eines Monats das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen. Da die Eheleute sich aber bis heute einig waren, dass sie geschieden werden wollen, ist ein Rechtsmittel bei einvernehmlichen Scheidung selten.

5. Wann lohnt es sich, einen gemeinsamen Scheidungsanwalt zu nehmen?

Die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung können in der einvernehmlichen Verteilung der Anwaltskosten liegen. Haben beide Ehegatten einen Rechtsanwalt beauftragt, wird jeder Rechtsanwalt seinem Mandanten oder seiner Mandantin eine Kostenrechnung für seine Arbeit stellen.

Auch der eine Rechtsanwalt, der bei einer einvernehmlichen Scheidung beauftragt ist, ist gehalten, nur seinem Mandanten bzw. seiner Mandantin seine Kosten in Rechnung zu stellen. Der Ehegatte, der also den Anwalt beauftragt, ist auch mit den Anwaltskosten in der Zahlungsverpflichtung.

Wenn die Eheleute sich aber im Hinblick auf die Scheidung einig sind, kann vertraglich zwischen ihnen vereinbart werden, dass jeder Ehegatte die Hälfte dieser Anwaltskosten übernimmt. Dann erfolgt eine Kostenverteilung unmittelbar zwischen den Eheleuten. So kann man bei einer einvernehmlichen Scheidung die Rechtsanwaltsgebühren zwischen den Eheleuten einvernehmlich aufteilen und damit quasi halbieren.

Die Beauftragung nur eines Rechtsanwalts bei einer einvernehmlichen Scheidung und die Verteilung dessen Kosten zwischen den Ehegatten, ist also ökonomisch.

6. Welchen Nachteil hat es, sich einen Anwalt zu teilen?

Dennoch sollte jeder Ehegatte, der geschieden werden will, abwägen, ob die Trennung vollständig vollzogen ist und die Scheidungsfolgen komplett geklärt sind. Denn bei einer Scheidung mit nur einem Anwalt ist nur der Ehegatte anwaltlich vertreten und beraten, der den Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin beauftragt hat.

denken sie über einen gemeinsamen scheidungsanwalt nach?
Denken Sie über einen gemeinsamen Scheidungsanwalt nach? Rufen Sie uns an unter 0221 27 78 27 53 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@kanzlei-huckert.de.

Der andere Ehegatte ist ohne anwaltliche Vertretung und somit auch ohne anwaltliche Beratung. Sollten bei diesem Ehegatten Probleme zu den - doch noch nicht ganz geklärten Scheidungsfolgen oder zum Versorgungsausgleich - auftauchen, hat er oder sie de facto keinen Ansprechpartner.

Der Ehepartner ohne eigenen Anwalt kann auch bei Gericht nur wenige Anträge selbst stellen. Für viele gerichtliche Anträge (z.B. über Folgesachen zur Scheidung) benötigt man einen eigenen Rechtsanwalt.

Eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt eignet sich daher in der Regel für kurze Ehen von Doppelverdienern, die kinderlos geblieben sind oder sehr harmonische Ex-Partner. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel!

7. Ehepaare sollten sich vorher beraten lassen

Ganz generell kann man sich von einem Fachanwalt für Familienrecht erst einmal dahingehend beraten lassen, was eine Scheidung überhaupt kostet. Das ist sehr verschieden und hängt vom Streitwert und den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.

Ob die eigene Ehe und die möglichen Scheidungsfolgen für eine einvernehmliche Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt geeignet sind, kann nach der Beratung oft besser entschieden werden. Die Entscheidung sollte nicht vorschnell getroffen werden.

Gerade für juristische Laien ist das weite Feld der Scheidungsfolgen und deren wirtschaftliche Auswirkungen oft unbekanntes Terrain. Eine erste Beratung bei einem Familienrechtsanwalt kann Licht ins Dunkel bringen.

Simone Huckert
Simone Huckert ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig, seit 2012 mit eigener Kanzlei in Köln. Simone Huckert ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht.
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