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Ablauf einer Scheidung: Die 4 Schritte im Überblick

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Wer sich von seinem Ehepartner scheiden lassen möchte sollte wissen, wie genau der Ablauf einer Scheidung aussieht.

Eine Ehescheidung setzt voraus, dass ein Trennungsjahr zwischen den Eheleuten abgelaufen ist.

Lediglich in ganz seltenen Ausnahmefällen und auf besonderen Vortrag hin, kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, worauf es beim Ablauf einer Scheidung zu achten gilt.

Inhalt

Schritt 1: Der Scheidungsantrag

Wie ist der Ablauf einer Scheidung? Was ist der erste Schritt zur Scheidung? Um ein Scheidungsverfahren beim Familiengericht in Gang zu setzen, wird der Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht.

Das Gericht vergibt ein gerichtliches Aktenzeichen unter dem das Scheidungsverfahren künftig geführt wird. Privatpersonen können ohne anwaltliche Vertretung keine Scheidungsanträge bei Gericht stellen.

Der Scheidungsantrag beinhaltet zunächst die Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Eheleute.

Hier stellt sich die Frage, ob es relevant ist, wer die Scheidung einreicht. Der Ehegatte, der zuerst über seinen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen lässt, ist der Antragsteller oder die Antragstellerin.

Der andere Ehegatte ist der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin.

Die anwaltliche Vertretung

Ist die Scheidung einvernehmlich und sind die Eheleute nicht im Streit, reicht es aus, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist.

Der Antragsgegner bzw. die Antragsgegnerin benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt, denn er oder sie stellt keinen eigenen Antrag, sondern stimmt im Scheidungstermin dem Antrag des anderen Ehegatten lediglich zu. Diese Variante sollte aber nur gewählt werden, wenn wirklich keine Bedenken und kein Beratungsbedarf bestehen.

Der weitere Inhalt des Scheidungsantrages besteht aus den Angaben, um die wievielte Ehe es sich jeweils handelt, welche Staatsangehörigkeit jeder Ehegatte hat und ob es Kinder aus früheren Ehen oder gemeinsame Kinder gibt.

Dem Scheidungsantrag werden eine Kopie der Heiratsurkunde und Kopien der Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder beigefügt. Personalausweiskopien können beigefügt werden.

Der Scheidungsantrag beinhaltet weiterhin, seit wann die Eheleute getrennt leben und unter welcher Anschrift die letzte Ehewohnung war. Es wird vorgetragen, wann welcher Ehegatte ausgezogen ist, wie lange die Trennungszeit gedauert hat und ob es Versöhnungsversuche gab. Es wird mitgeteilt, ob ein Ehegatte oder vielleicht auch beide Ehegatten geschieden werden wollen.

Im Weiteren folgen Angaben, ob die Eheleute im Streit bezüglich des Sorgerechts und des Umgangsrechts der gemeinsamen minderjährigen Kinder sind. Es folgen Angaben, ob es Streitigkeiten gibt den Kindesunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Hausrat, die Ehewohnung oder den Zugewinnausgleich um.

Der Rechtsanwalt trägt vor, ob die Eheleute einen Ehevertrag geschlossen haben und ob der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften in der Ehezeit) vom Gericht durchgeführt werden soll.

Der Scheidungsantrag schließt mit einer Unterschrift des Rechtsanwaltes.

Der Scheidungsantrag wird in mehrfacher Ausfertigung durch die Anwaltskanzlei bei Gericht eingereicht und dem anderen Ehegatten durch das Gericht zugestellt.

Schritt 2: Durchführung des Versorgungsausgleichs

Zur Durchführung des Versorgungsausgleichs wird das Gericht jedem Ehegatten Fragebögen zum Versorgungsausgleich (V10) zuschicken. Jeder Ehegatte muss diese Fragebögen ausgefüllt, unterschrieben, datiert und in dreifachem Original (eventuell mit Anlagen versehen) dem Gericht zurückschicken.

Das Gericht wird die Rententräger (Deutsche Rentenversicherung, Riester-Rente, Versorgungswerke, etc.) anschreiben und um Auskunft bitten, wie viel Rente jeder Ehegatte in der Ehezeit (von der Heirat bis zur Zustellung des Scheidungsantrages) erwirtschaftet hat.

Diese Rentenanwartschaften werden - mit einigen Ausnahmen - zwischen den Ehegatten ausgeglichen. Ist der Ehegatte anwaltlich beraten und vertreten, erhält der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin die Auskünfte der Versorgungsträger und überprüft sie für den Mandanten bzw. die Mandantin.

Wenn alle Auskünfte zum Versorgungsaussicht vorliegen, versendet das Gericht in der Regel an beide Ehegatten bzw. an deren Anwälte eine Information hierzu und einen Berechnungsvorschlag. Dieser kann von beiden Ehegatten überprüft und notfalls beanstandet werden.

Schritt 3: Der Scheidungstermin

Sie fragen sich vielleicht: Wer muss bei einer Scheidung anwesend sein? Im Scheidungstermin müssen beide Eheleute (es gibt Ausnahmen für erkrankte Ehegatten oder Ehegatten im Ausland) gleichzeitig bei Gericht anwesend sein. Über die Scheidung wird verhandelt.

Hat der Rechtsanwalt eines Ehegatten Folgesachenanträge bei Gericht anhängig gemacht, wie z.B. Zugewinnausgleich, nachehelichen Unterhalt oder eine Hausratsverteilung, wird auch über diese Anträge verhandelt.

Der Richter wird den Versorgungsausgleich erläutern und besprechen.

Schritt 4: Der Scheidungsbeschluss

Der Scheidungsbeschluss (früher hieß das Scheidungsurteil) wird dann dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Ehegatten über diesen zugestellt bzw. dem nicht vertretenen Ehegatten persönlich. Diese Scheidungsbeschlüsse können vom jeweiligen Ehegatten überprüft werden.

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Wenn es keine Beanstandungen gibt und kein Ehegatte das Rechtsmittel der Beschwerde einlegt, wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig. Rechtskräftig heißt, dass die Ehegatten ab diesem Datum unumkehrbar geschieden sind. Mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss (das Gericht bringt auf dem Original einen Stempel an – das ist der sog. Rechtskraftvermerk) kann z.B. der Ehenamen wieder in den „Mädchennamen“ geändert werden.

Viele Scheidungswillige fragen sich: Wie lange dauert eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind? Wollen die Ehegatten besonders schnell geschieden werden und nicht die Rechtsmittelfrist von einem Monat abwarten, müssen beide Ehegatten zwingend anwaltlich vertreten sein. Nur zwei Rechtsanwälte oder Rechtsanwältinnen können in der gerichtlichen Verhandlung einen so genannten Rechtsmittelverzicht erklären.

Nach Abgabe dieses Verzichts sind die Ehegatten sofort rechtskräftig geschieden. Das kann interessant sein, wenn man besonders schnell wieder heiraten will oder die Ehefrau hoch schwanger ist.

Simone Huckert
Simone Huckert ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig, seit 2012 mit eigener Kanzlei in Köln. Simone Huckert ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht.
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