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Spezialisiert im Erbrecht

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Die Kanzlei Huckert, eine Fachkanzlei für Erbrecht, berät in außergerichtlichen Erbangelegenheiten und vertritt die Interessen der Mandanten und Mandantinnen in gerichtlichen Erbschaftsprozessen. Das Einfordern eines Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruchs gehört ebenso zu den Beratungsleistungen von Rechtsanwältin Huckert wie die Auseinandersetzung mit Miterben oder die Vertretung im Verfahren um die Erteilung eines Erbscheins.

Bei Fragen zur Ausschlagung einer Erbschaft oder der Anfechtung eines Testaments oder Erbvertrages sollten Beratungstermine zur Wahrung der gesetzlichen Fristen zeitnah vereinbart werden. 

erbrecht

Die Fachanwältin für Erbrecht Simone Huckert ist in allen Bereichen der Testamentserrichtung tätig. Bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen werden die individuelle Situation und die Wünsche des Mandanten oder der Mandantin mit den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Übereinstimmung gebracht. Mit einem gemeinsam errichtete Ehegattentestament, wie zum Beispiel dem Berliner Testament, können Eheleute untereinander und an die Kinder oder dritte Personen vererben.

Vermächtnisse können eine sinnvolle und streitvermeidende Alternative zur Erbeinsetzung sein. Die Enterbung eines Pflichtteilsberechtigten kann für den Erben gravierende wirtschaftliche Folgen haben; eine lebzeitige Alternative ist z.B. ein Pflichtteilsverzicht gegen eine Abfindung.

Die Überprüfung vorhandener Testamente ist für den Testierenden bzw. die Testierende und ihre Angehörigen gerade  bei Veränderungen im Familienleben (Vorversterben von Angehörigen, Geburt von Kindern oder Enkeln, finanzielle Transaktionen, Schenkungen zu Lebzeiten, ect.) von Zeit zu Zeit sinnvoll und wird von Rechtsanwältin Huckert umfassend betreut.

Lebzeitige Übertragungen an Kinder, Enkel, Nichte, Neffe oder auch den Ehepartner (sog. Vererben mit warmer Hand) sind oft ein sinnvolles Instrument der erbrechtlichen Gestaltung. Damit der vorzeitig Schenkende keine Enttäuschungen nach der Schenkung erlebt, sollten verschiedene Vorsichtsmaßnahmen die Zuwendung begleiten, wie z.B. eine Rückfallklausel bei Vorversterben oder Insolvenz des Beschenkten. Heiratet der Beschenkte ohne einen Ehevertrag zu errichten oder verhält er sich grob undankbar gegenüber dem Schenker, wollen viele Erblasser ihr Vermögen zurück.

Der Ratgeber zum Erbrecht

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