Kanzlei Huckert Logo

Die Trennung einer Ehe - Die 3 wichtigsten Fragen und Antworten

Die Trennung einer Ehe ist ein trauriger Anlass, lässt sich aber in vielen Fällen einfach nicht umgehen.

Ist die Trennung erst einmal ausgesprochen und der Streit in der Welt, sind viele Ehemännern und Ehefrauen nicht mehr bereit, dem jeweils anderen noch ohne gerichtliche Inanspruchnahme Auskunft über Eigentum, Besitz, Verbindlichkeiten, etc. zu geben.

Daher sollte man bereits vorher auf einige Dinge achten. In diesem Beitrag erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Trennung einer Ehe.

Inhalt

1. Was muss ich vor einer Trennung vom Ehemann oder von der Ehefrau beachten?

Bei einer Trennung vom Ehegatten zum Zwecke einer späteren Scheidung sollte man sich im Vorfeld der Trennung einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Ehepartners verschaffen.

haben sie fragen zur trennung einer ehe?
Haben Sie Fragen zur Trennung einer Ehe? Rufen Sie uns an unter 0221 27 78 27 53 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@kanzlei-huckert.de.

Leben die Eheleute nicht in Gütertrennung, sondern im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist aber gerade dieses Wissen sehr relevant für den späteren Zugewinnausgleich und die Sicherung der eigenen Ansprüche.

Bei der Berechnung eines künftigen Unterhaltsanspruchs - auch für die Kinder - braucht man Informationen über das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils.

Es ist insbesondere wichtig Dokumente, Unterlagen und Belege zu sichern.

Insbesondere sollten Steuererklärungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge, Depotauszüge, Lebensversicherungsverträge, Rentenversicherungsurkunden, Bausparurkunden, Darlehensverträge, etc. gesichert werden.

Auch Notarurkunden wie Eheverträge, Erbverträge, gemeinsame Testamente, Vorsorgevollmacht, Patiententestament und Schenkungsversprechen sollten nicht in der Wohnung gelassen werden, wenn man diese nach einer Trennung endgültig verlässt. Insbesondere gilt dies für Vollmachten, die man dem Ehegatten ausgestellt hat. Bankvollmachten sollten gesichert und gegebenenfalls widerrufen werden.

Bitte nehmen Sie auch ihr eigenhändig verfasstes Testament mit.

Im Weiteren sollten private Dokumente, wie Schulzeugnisse, Universitätszeugnisse und Arbeitsverträge mitgenommen werden. Ebenso der Personalausweis, der Reisepass und der Führerschein.

Die familienrechtlichen Vorschriften geben zwar die Möglichkeit, Einsicht bzw. Herausgabe dieser Dokumente zu verlangen. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes und eines Gerichts sind aber langwierig.

2. Wie vollziehe ich eine Trennung von meiner Ehefrau oder meinem Ehemann?

Um einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen zu können, müssen die Eheleute nachweisen, dass sie das Trennungsjahr eingehalten haben. Denn die Ehe wird geschieden, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nachweislich nicht mehr besteht. Das ist für Außenstehende in der Regel nach einem Jahr der Fall.

Das Trennungsjahr beginnt regelmäßig mit dem Trennungszeitpunkt. Trennen heißt, dass die eheliche Gemeinschaft künftig nicht mehr besteht. Der Gesetzgeber nennt das sogar Trennung von „Tisch und Bett“. Damit ist gemeint, dass die Ehepartner nicht mehr zusammenwohnen, nicht mehr gemeinsam wirtschaften und auch sonst keine häuslichen bzw. privaten Gemeinsamkeiten mehr miteinander haben.

Gerade in Ballungsgebieten ist es nicht immer möglich, dass die Eheleute sofort getrennte Wohnungen haben. Auch die Versorgung der minderjährigen Kinder steht dem nicht selten entgegen. Daher ist auch das Getrenntleben in einer gemeinsamen Wohnung möglich, muss aber nachweislich eingeleitet und sorgfältig geplant werden.

Für Außenstehende, gerade für den Scheidungsrichter oder die Scheidungsrichterin, ist nicht ersichtlich, ob die Eheleute in der Wohnung wirklich getrennt gelebt und damit das Trennungsjahr eingehalten haben. Wird dies von einem Ehepartner bestritten, sollte der andere das Getrenntleben beweisen können. Ein Beweis ist eine von beiden Eheleuten unterzeichnete schriftliche Trennungsvereinbarung.

In dieser Trennungsvereinbarung soll der Trennungszeitpunkt festgehalten und die weiteren Modalitäten des Getrenntlebens in der Ehewohnung beschrieben werden. In der Trennungsvereinbarung kann z.B. stehen, dass jeder Ehegatte ein eigenes Schlafzimmer hat, selbst für sich kocht und wäscht.

Ist das Verhältnis zum Ehepartner vollständig zerrüttet und an eine schriftliche Vereinbarung nicht mehr zu denken, kann man den Trennungsausspruch auch von einem Rechtsanwalt verfassen und an den anderen Ehepartner zustellen lassen.

3. Was muss ich beachten, wenn ich nach einer Trennung endgültig aus der Ehewohnung ausziehe?

Im Familienrecht steht die Ehewohnung unter besonderem Schutz. „Ehewohnung“ ist ein Haus oder eine Wohnung dann, wenn die Eheleute dort ihr Eheleben verbracht und eheliche Gemeinsamkeiten (Versorgung der Kinder, Schlafen, Essen, Freizeit, ect.) gelebt haben. Ferienwohnungen fallen nicht hierunter.

Für den Status als Ehewohnung ist es unerheblich, ob sie gekauft oder gemietet wurde. Es ist auch egal, ob die Ehewohnung im Alleineigentum eines Ehegatten oder im Miteigentum beider Ehegatten steht.

bereiten sie die trennung einer ehe mit einer expertin vor.
Bereiten Sie die Trennung einer Ehe mit einer Expertin vor. Rufen Sie uns an unter 0221 27 78 27 53 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@kanzlei-huckert.de.

Das endgültige Verlassen der Ehewohnung durch einen Ehegatten kann erhebliche Konsequenzen haben. Verlässt ein Ehegatte die Ehewohnung und zeigt in den darauf folgenden 6 Monaten keine Absicht, wieder zurückzukehren, wird ein Gericht vermuten, dass er dem anderen Ehegatten das Nutzungsrecht an eben dieser Ehewohnung überlassen hat.

Daher sollte dieser Schritt nicht unüberlegt eingeleitet werden. Selbst wenn man die Ehewohnung nach einem Streit kurzzeitig verlässt, sollte man dem anderen Ehepartner erklären, dass dies kein Verlassen der Ehewohnung für immer ist. Wenn man wieder in die Ehewohnung zurück will - z.B. um sie mit den gemeinsamen Kindern zu bewohnen - sollte man dieses Rückkehrverlangen schnellstmöglich artikulieren und durchsetzen.

Wenn ein Gericht über den Verbleib der Ehewohnung in der Trennungszeit entscheidet, wird in der Regel dem Ehegatten die Wohnung zugewiesen, der sie dringender benötigt. Das ist der Ehepartner, der die minderjährigen Kinder betreut. Minderjährigen Kindern soll nicht das gewohnte Umfeld genommen werden. Nach Rechtskraft der Scheidung ist das allerdings wieder anders.

FAQ in Kürze

  • Verschaffen Sie sich für die spätere Sicherung der eigenen Ansprüche vor der Trennung einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse des Ehepartners 
  • Sichern Sie Dokumente, Unterlagen, Belege, Papiere und Ihr Testament
  • Widerrufen Sie Vollmachten

Das Trennungsjahr (benötigt für den späteren Scheidungsantrag) beginnt regelmäßig mit dem Trennungszeitpunkt. Trennen heißt, dass die eheliche Gemeinschaft künftig nicht mehr besteht.

Der Gesetzgeber nennt das sogar Trennung von „Tisch und Bett“. Damit ist gemeint, dass die Ehepartner nicht mehr zusammenwohnen, nicht mehr gemeinsam wirtschaften und auch sonst keine häuslichen bzw. privaten Gemeinsamkeiten mehr miteinander haben.

Verlässt ein Ehegatte die Ehewohnung und zeigt in den darauffolgenden 6 Monaten keine Absicht, wieder zurückzukehren, wird ein Gericht vermuten, dass er dem anderen Ehegatten das Nutzungsrecht an eben dieser Ehewohnung überlassen hat. Daher sollte dieser Schritt nicht unüberlegt eingeleitet werden.

Wenn ein Gericht über den Verbleib der Ehewohnung in der Trennungszeit entscheidet, wird in der Regel dem Ehegatten die Wohnung zugewiesen, der sie dringender benötigt.

Haben Sie weitere Fragen zur Trennung einer Ehe oder benötigen eine anwaltliche Beratung?

Simone Huckert
Simone Huckert ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig, seit 2012 mit eigener Kanzlei in Köln. Simone Huckert ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht.
Themen
Bildquellennachweise:

Bild 1: © fizkes / fotolia.com, Bild 2: © Lev Dolgachov / panthermedia.net

© 2024 Kanzlei Huckert
crossmenucross-circle