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Reduzierter Kindesunterhalt bei erweitertem Umgang

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 12.03.2014 (AZ: XII ZB 234/13) entschieden, dass der vom barunterhaltspflichtige Vater zu leistende Kindesunterhalt herabgesetzt werden kann, wenn der Vater ein erweitertes Umgangsrecht mit dem minderjährigen Kind ausübt.

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Das Grundmodell des Kindesunterhalts sieht vor, dass einer der beiden Eltern das Kind betreut und versorgt und der andere Elternteil Kindesunterhalt bezahlt.

Gemäß § 1612 a BGB hat ein minderjähriges Kind gegen den Elternteil, in dessen Haushalt es nicht lebt, einen Anspruch auf Unterhaltsleistung.

Der Elternteil, bei dem es hingegen wohnt, erbringt seine Unterhaltsverpflichtung durch Betreuung und Versorgung als sogenannten Naturalunterhalt. Diese Unterhaltsverteilung ist unabhängig davon, ob das Kind am Wochenende Umgang hat bzw. wie das Sorgerecht ausgestaltet ist.

Im vorliegenden Fall hatte der Kindesvater jedoch erweiterten Umgang in Form von einem 2-wöchigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag und darüber hinaus an zwei weiteren Tagen in der Woche.

Ansonsten lag die Betreuung schwerpunktmäßig auch nach der Auffassung des Bundesgerichtshofs noch bei der Mutter. Sie übernahm die wesentlichen organisatorischen Aufgaben, wie die Betreuung der außerschulischen Aktivitäten, den Kleiderkauf, etc.

Der Kindesvater ist weiterhin grundsätzlich barunterhaltsverpflichtet, ihm sind jedoch bei der Berechnung des Unterhaltes die höheren Aufwendungen durch das erweiterte Umgangsrecht in Abzug zu bringen. Denn seine Barleistungen während des Kindesumgangs haben eine Kostenersparnis für die Kindesmutter zur Folge.

Der Bundesgerichtshof wies ausdrücklich darauf hin, dass die konkreten Ausgaben und Einsparnisse im Einzelfall vorzutragen und auf ihre Angemessenheit zu überprüfen sind.

Ganz konkret wurde der Kindesunterhalt für den zahlenden Vater von 120 % auf 115 % des Mindestunterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle reduziert.

Simone Huckert
Simone Huckert ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig, seit 2012 mit eigener Kanzlei in Köln. Simone Huckert ist Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht.
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